Veröffentlichung von privaten chats

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Mia1234
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Veröffentlichung von privaten chats

Beitrag von Mia1234 » 22.12.2019, 09:18

Hallo,

Ich hoffe es ist hier so richtig zu schreiben.
Ist es verboten private chats online zu stellen?

Also es wurden private chats von messenger facebook, mit screenshots davon in einer facebook gruppe reingestellt. Ich habe die dame gebeten das zu löschen aber sie macht einfach weiter und die admins reagieren auch nicht. Bin hilflos. Bitte um rat.sie soll das einfach löschen.
Danke



mastercrash
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Re: Veröffentlichung von privaten chats

Beitrag von mastercrash » 22.12.2019, 10:09

Das hängt davon ab, ob damit auch personenbezogene Daten (zB Name, E-Mail Adresse oder ähnliches) veröffentlicht wurden. Wenn dem so ist, dann kann es ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sein (zB nach § 1 Abs. 1 DSG oder gemäß der DSGVO).

Sie können:
1. den Vorfall Facebook melden. Oftmals reagieren sie sogar recht zügig auf solche Anfragen
2. die Admins der Facebook Gruppe kontaktieren, und zur Löschung auffordern, andernfalls mit Anzeige bei der Datenschutzbehörde drohen (soweit wie gesagt personenbezogene Daten veröffentlicht wurden)
3. die Datenschschutzbehörde kontaktieren und dies melden: https://www.dsb.gv.at/kontakt (soweit wie gesagt personenbezogene Daten veröffentlicht wurden)
Wenn sich die Datenschutzbehörde mit Facebook in Verbindung setzt, sollte das nach den letzten Milliardenstrafen langsam bewirken, dass die recht zügig auf so etwas reagieren.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Mia1234
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Re: Veröffentlichung von privaten chats

Beitrag von Mia1234 » 22.12.2019, 10:15

@mastercash

Vielen dank für die schnelle Antwort.
Es wurde mein name dort markiert . Und auch die screenshots beinhalten alle meinen namen.

Was bewirkt den so ein verstoß gegen das Datenschutzgesetz?

Lieben dank

mastercrash
Beiträge: 261
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Re: Veröffentlichung von privaten chats

Beitrag von mastercrash » 22.12.2019, 10:26

Grundsätzlich könnten Verstöße gegen das Datenschutzgesetz von der Behörde mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese meist nur mit einer Verwarnung und der Löschung der Daten enden.

Das heißt die Behörde kontaktiert die betroffene Person und fordert sie auf, die veröffentlichten Daten nach Möglichkeit wieder zu löschen und weitere Verstöße bei sonstiger Strafe zu unterlassen. Die Datenschutzbehörde steht auch in Kontakt mit Facebook und den anderen bekannten Seiten und kann diese daher auch für eine Löschung anschreiben.

Schon versucht die Beiträge direkt bei Facebook zu melden (wobei die Antwort hier schon auch ein paar Tage dauern kann) oder den Admins eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde anzudrohen?
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Mia1234
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Re: Veröffentlichung von privaten chats

Beitrag von Mia1234 » 22.12.2019, 10:29

Wollte noch dazu schreiben,ich bin aus dieser gruppe rausgeschmissen worden. Nur meine freundin die in der gruppe ist hat mir davon berichtet. Facebook zu kontaktieren habe ich nicht geschafft ich finde einfach nirgendwo was wo ich das melden kann weil eben schwierig wenn ich auch nicht persönlich auf die beiträge reagieren kann.

Mia1234
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Re: Veröffentlichung von privaten chats

Beitrag von Mia1234 » 22.12.2019, 15:40

Tut mir leid.. melde mich nochmal.
Hab mich jetzt an die Datenschutzbehörde gewendet . Dadurch das die feiertage auch noch kommen wird die bearbeitung wohl länger dauern.
Soll ich der dame mit der Datenschutzbehörde trotzdem nochmal versuchen zu drohen? Was passiert eigentlich wenn die beiträge gelöscht werden? Können die (facebook)dan diese gelöschten beiträge trotzdem sehn,wissen Sie das? Ich hätte aber auch selber screenshots was die Dame alles geschrieben hat wenn die Datenschutzbehörde das brauchen sollte.
Danke

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