Domain kündigen

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Hubert Holler
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Domain kündigen

Beitrag von Hubert Holler » 16.12.2019, 18:20

Ich habe ein Kündigungsformular einer com Domain an meinen Provider geschickt.
Anscheinend hat er dieses nicht erhalten, behauptet er zumindest und somit wurde die Domain nicht gekündigt.
Ich bin anscheinend für die Übermittlung des Kündigungsformulares zuständig und somit muss ich ein weiteres Jahr die Domain bezahlen.
Daher wollte ich fragen, ob der Provider im Recht ist oder ich den Btrag nicht bezahlen muss.
Vielen Dank für jede Antwort.



mastercrash
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Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Domain kündigen

Beitrag von mastercrash » 16.12.2019, 20:53

Eine Kündigung als einseitige Willenserklärung muss dem Empfänger zugehen, das heißt in dessen Machtbereich gelangen.
Wenn Sie nicht beweisen können, dass dem Provider die Kündigung zugegangen ist, dann müssen Sie die Domainverlängerung bezahlen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Hubert Holler
Beiträge: 35
Registriert: 12.06.2007, 14:59

Re: Domain kündigen

Beitrag von Hubert Holler » 16.12.2019, 21:10

Danke für die Antwort.
Ich habe ein E-Mail bei mir im gesendeten Ordner. Ist dies ausreichend?
Danke

mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Domain kündigen

Beitrag von mastercrash » 17.12.2019, 04:14

Leider nein, wenn der Provider nicht geantwortet hat, dass er die (gewöhnliche) E-Mail auch bekommen hat ist dies kein ausreichender Beweis, dass die Kündigung auch tatsächlich in seinen Machtbereich gelangt ist.
Gewöhnliche E-Mails (zertifizierte E-Mails sind etwas anderes, da wird ein Empfangsprotokoll erstellt) sind technisch gesehen auch recht unzuverlässig.

Analog dazu ist auch das bloße Absenden eines gewöhnlichen Briefes nicht ausreichend.
Es muss beweisbar sein, dass der Brief tatsächlich in den Briefkasten (hier: Mailbox) eingeworfen wurde. Was anschließend mit dem Brief geschieht ist nicht mehr relevant.

Daher am besten immer eine Bestätigung anfordern oder nachfragen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Das_Pseudonym
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Re: Domain kündigen

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.12.2019, 14:23

Hast du eine Automatische Rückmeldung erhalten?

Hubert Holler
Beiträge: 35
Registriert: 12.06.2007, 14:59

Re: Domain kündigen

Beitrag von Hubert Holler » 19.12.2019, 21:30

leider habe ich keine Rückmeldung erhalten.
Dies habe ich leider nicht gewusst.

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