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Neues Zoll Recht ab 2020/2021

Verfasst: 10.12.2019, 19:26
von chris6
Ich habe in einem Artikel gelesen das der Freibetrag bei der Einfuhr von Waren aus Nicht EU Ländern ab 1.1.2020 abgeschafft wird.

Aber wie berechne ich die Gebühr für Bestellungen bei einem Händler der nicht in der EU ist?
Und mit was für Gebühren muss ich da überhaupt rechen?

Im Bestelle ich immer wider bei eBay und Aliexpress Komponenten die aus China, Singapur oder Russland geliefert werden.
In der Regel sind das Mikrocontroller (ESP32, ESP8266, Arduino Boards), Sensoren, Filament, 2k Kleber.
Also Dinge die in der Regel 20% MWSt haben.
Bis jetzt lag der Wert einer Bestellung meist bei 20€.

Ich bin für jede Information Dankbar.

Re: Neues Zoll Recht ab 2020/2021

Verfasst: 11.12.2019, 19:33
von mastercrash
Bislang gilt ja der Freibetrag von 22€ bei der Einfuhrumsatzsteuer (nicht Zoll).
Sie meinen wahrscheinlich diesen.

Naja, die EU Einfuhrumsatzsteuer beträgt 20%. Die wird dann auf den Warenwert berechnet (Warenwert + 20%).
Deshalb sollte man bereits jetzt eine Rechnung der Sendung beilegen oder noch besser eine auf das Paket draufkleben lassen.

Entweder das Transportunternehmen (die Post) streckt das vor und Sie zahlen zzgl Gebühr bei Erhalt der Waren, oder die Ware wird vom Zollamt zurückbehalten und Sie werden darüber verständigt, dass da eine Ware zur Abholung liegt.

Eigentlich genauso wie jetzt auch bei Paketen über 22€. Wird aber sicher ein gewaltiger Aufwand für die Zöllner für ein paar Groschen die die EU da mehr bekommt...

Re: Neues Zoll Recht ab 2020/2021

Verfasst: 18.12.2019, 14:52
von Das_Pseudonym
Ich bestelle auch oft weil es nur sachen direkt aus China gibt.
Dazu kommt noch: https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/antidumping-antisubvention/antidumping.html

Nicht zu vergessen das du auch auf die Versandkosten steuern zahlst.

Achtung bei der Post und anderen musst du ordentlich für die einfuhr zahlen.