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Unterlassungsklage/Unternehmen negativ bewertet

Verfasst: 09.09.2019, 11:40
von a684dd572b1887661782981659331eed_161
Hallo,

kann man eine Unterlassungsklage erhalten, wenn man im Internet ein Unternehmen negativ bewertet und in der Bewertung auch tatsächlich ereignete Missstände [beweisbare Fakten] - ohne Namensnennung von Einzelpersonen - beschreibt?

Re: Unterlassungsklage/Unternehmen negativ bewertet

Verfasst: 11.09.2019, 15:05
von juridani
Grundsätzliche sind Bewertungen dazu da, um seine Erfahrungen vom Unternehmen mit anderen Kunden zu teilen bzw. um dem Unternehmen Feedback zu geben.
Eine Unterlassungsklage ist (schätzungsweise) erst dann möglich wenn nicht wahre Begebenheiten veröffentlicht werden bzw. wenn das Unternehmen nur durch IHRE Bewertung fatale Missstände beweisen kann :wink:
Oder das Unternehmen hat nach Ihrer Veröffentlichung sie oftmals kontaktiert und gebeten das zu Löschen und keinerlei Entgegenkommen deinerseits da war :?:

Re: Unterlassungsklage/Unternehmen negativ bewertet

Verfasst: 12.09.2019, 07:12
von FHoll
Na, klagen kann das Unternehmen natürlich, weil ja erst im späteren Verlauf entschieden werden kann, ob die in der Bewertung angegebenen Missstände der Wahrheit entsprechen. Daher können auch Unschuldige geklagt werden, welche dann den Prozess hoffentlich gewinnen.

Durch wahre Aussagen wird ein Unternehmen jedoch nicht in dessen Rechten verletzt. Es kann sich noch in ganz andere Richtungen bewegen - beispielsweise wenn die tatsächlich ereigneten Missstände dem Bewerter nur bekannt sind, weil er ein Dienstverhältnis hatte.