Urheberrecht auf Schularbeiten und Tests

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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ben1234
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Urheberrecht auf Schularbeiten und Tests

Beitrag von ben1234 » 31.08.2019, 00:55

Ist es illegal Fotos von bereits ausgefüllten Tests oder Schularbeiten zu veröffentlichen?

Wer hat das Urheberrecht auf den Test bzw. die Schularbeit? Der Lehrer oder der Schüler?



Motte
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Re: Urheberrecht auf Schularbeiten und Tests

Beitrag von Motte » 31.08.2019, 09:59

Wenn der Lehrer angezeigt werden kann, weil er keine Quellenangabe macht, tippe ich darauf, dass dieser auch das Urheberrecht auf die Schularbeit hat. Der Schüler beantwortet ja nur die Fragen. Also ja, du könntest Probleme bekommen...

Das_Pseudonym
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Re: Urheberrecht auf Schularbeiten und Tests

Beitrag von Das_Pseudonym » 01.09.2019, 22:33

Wer hat das Urheberrecht auf den Test bzw. die Schularbeit? Der Lehrer oder der Schüler?
Sofern der Lehrer diesen nicht selber erstellt hat wird der Test von einen Unternehmen erstellt worden sein das eventuell noch das Urheberrecht hat.

FHoll
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Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: Urheberrecht auf Schularbeiten und Tests

Beitrag von FHoll » 03.09.2019, 12:45

Man beachte, dass die Schöpfungshöhe greift. Sowas wie "Nenne die Neun Planeten unseres Sonnensystems" erreicht keine Schöpfungshöhe, dh. es ist kein "Werk" bei dem das Urheberrecht greifen könnte. Wenn es 20 Zeilen Angaben gibt ist es wieder was anderes.

Das gleiche auch für Antworten. Wenn dort steht "Merkur, Venus, Erde, Mars,..." wird keine Schöpfungshöhe erreicht, bei längeren Ausführungen in ganzen Sätzen ist das eher möglich.

Wenn es lange Angaben mit langen Antworten wären, also beiderseits Schöpfungshöhe erreicht wurde, haben auch beide ein Urheberrecht am ausgefüllten Blatt. Dh. ohne Einverständnis des jeweils anderen kann es keiner der beiden veröffentlichen.


Aber ein witziger Gedanke: Man stelle sich vor, man schreibt einen Fragenkatalog, übergibt diesen dem Lehrer und sagt "Die habe ich geschrieben, und ich habe das Urheberrecht daran. Die darfst du nicht stellen!" xD


Interessantes Schlupfloch:
Der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen, die Werkstücke sammeln, dürfen Vervielfältigungsstücke zur Aufnahme in ein eigenes Archiv herstellen (Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Sammlungen), wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Dies ist auf anderen als den im Abs. 1 genannten Trägern aber nur dann zulässig, wenn sie damit keinen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck verfolgen.

Also nur einmal ein Foto machen geht vielleicht nicht, aber wenn man gezielt "ausgefüllte Tests" sammelt und diese der Öffentlichkeit zugänglich macht, dürfte man diese auch digitalisieren, solange keine wirtschaftlichen oder kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Hmmm...



Ne, im ernst: Ich bezweifle sehr stark, dass man mit dem Urheberrecht hier weit kommen würde. Die wenigsten Fragen werden von einer Lehrkraft selbst formuliert, und alle anderen als der Urheber haben ja nicht viel zu melden. Nur wer möchte, auch ohne direkte rechtliche Konsequenz, den Hass einer Person auf sich ziehen, die einem das Leben ganz legal zur Hölle machen könnte?

Willi657
Beiträge: 6
Registriert: 04.09.2019, 17:09

Re: Urheberrecht auf Schularbeiten und Tests

Beitrag von Willi657 » 04.09.2019, 17:19

ben1234 hat geschrieben:
31.08.2019, 00:55
Ist es illegal Fotos von bereits ausgefüllten Tests oder Schularbeiten zu veröffentlichen?

Wer hat das Urheberrecht auf den Test bzw. die Schularbeit? Der Lehrer oder der Schüler?
Ja ich denke, der Lehre hat da mehr oder weniger das Urheberrecht. Aber Spezialist bin ich da auch nicht. Das wäre so mein erster Gedanke.

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