Hallo alle,
wie lange kann bei Kleinunternehmern rückwirkend abgemahnt werden, wenn zum Beispiel ein Fehler in den AGB etc. vorgelegen hat. Kann man für einen solchen Fehler auch noch 2, 3 Jahre danach belangt werden? Ich habe einmal gelesen bis zu 3 Jahren und dann wieder bis zu 6 Monaten (lauterkeitsrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten).
Danke und Grüße
Lio
Wie lange kann rückwirkend bei Unternehmen abgemahnt werden?
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