Privatverkauf mit falscher Lieferung
Verfasst: 18.01.2019, 10:36
Nehmen wir an, eine Privatperson K(äufer) möchte von einer anderen Privatperson V(erkäufer) auf einer Flohmarkt Webseite 3 gebrauchte Bücher kaufen. Die Bücher sind jeweils als Einzelangebot auf der Flohmarkt Seite gelistet.
Im Rahmen einer Mailkonversation einigt man sich darauf, alle 3 Bücher gleichzeitig zu verschicken, wobei der Käufer auf versicherten Versand besteht. Man einigt sich auf einen Betrag X, zB. 18€ für das ganze inkl. Versand. Der Käufer schließt nun das ganze ab, indem er alle 3 Produkte quasi einzeln auf der Flohmarkt-Seite kauft, indem er bei allen 3 Produkte 6€ als Angebot macht, was der Verkäufer annimmt.
Der Verkäufer verschickt sofort nach Zahlungseingang und auch wie vereinbart als versicherter Versand. Leider hat sich der Verkäufer bei einem der 3 Bücher vertan und ein falsches geschickt. Daher bietet der Verkäufer dem Käufer die Rücküberweisung von 6€ an und der Käufer kann das falsch verschickte Buch behalten und muss es nicht zurück schicken.
Der Käufer besteht jedoch auf (kostenlosen) Versand des ursprünglich vereinbarten Buches und droht nun mit der Rechtsschutzversicherung, obwohl der Verkäufer klar gemacht hat, dass er das Buch gar nicht mehr hat, weil er es bereits anderweitig verkauft hat (wegem dem versehen).
Wer wäre hier im Recht? Was hätte der Verkäufer im schlimmsten Fall zu befürchten? Und wo wäre der Gerichtsstandort? Beim Verkäufer oder beim Käufer?
Im Rahmen einer Mailkonversation einigt man sich darauf, alle 3 Bücher gleichzeitig zu verschicken, wobei der Käufer auf versicherten Versand besteht. Man einigt sich auf einen Betrag X, zB. 18€ für das ganze inkl. Versand. Der Käufer schließt nun das ganze ab, indem er alle 3 Produkte quasi einzeln auf der Flohmarkt-Seite kauft, indem er bei allen 3 Produkte 6€ als Angebot macht, was der Verkäufer annimmt.
Der Verkäufer verschickt sofort nach Zahlungseingang und auch wie vereinbart als versicherter Versand. Leider hat sich der Verkäufer bei einem der 3 Bücher vertan und ein falsches geschickt. Daher bietet der Verkäufer dem Käufer die Rücküberweisung von 6€ an und der Käufer kann das falsch verschickte Buch behalten und muss es nicht zurück schicken.
Der Käufer besteht jedoch auf (kostenlosen) Versand des ursprünglich vereinbarten Buches und droht nun mit der Rechtsschutzversicherung, obwohl der Verkäufer klar gemacht hat, dass er das Buch gar nicht mehr hat, weil er es bereits anderweitig verkauft hat (wegem dem versehen).
Wer wäre hier im Recht? Was hätte der Verkäufer im schlimmsten Fall zu befürchten? Und wo wäre der Gerichtsstandort? Beim Verkäufer oder beim Käufer?