Haftung bei "Drop Shipping" ?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Das_Pseudonym
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Haftung bei "Drop Shipping" ?

Beitrag von Das_Pseudonym » 01.12.2018, 17:28

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... ipping.png
https://de.wikipedia.org/wiki/Streckengesch%C3%A4ft

Unser Verein braucht Geld für die Homepage und so. Da gibt es einen Dienstleister wo Wir viele € investieren müssen für die "Lizenz" und bekommen dafür ein paar % von alles was Verkauft wird. Der Dienstleister kümmert sich um alles.
Wir liefern die Domain und die Hauptseite der Dienstleister den die Produkte und kümmert sich um den rest.

Nur wie sieht es aus mit der Haftung? In meinen fall geht es um Digitale Produkte da gibts zum glück keine Retouren. :D
Mein "Problem" ist halt das wir keinen zugriff auf das System der Firma haben werden.



lodz
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Re: Haftung bei "Drop Shipping" ?

Beitrag von lodz » 23.12.2018, 10:20

Grundsätzlich ist Ihr der Vertragspartner des Käufers und haftet dem Käufer gegenüber für das Produkt. Des Weiteren haftet der Verein für jedes Fehlverhalten des Lieferanten, als ob Ihr es selbst gesetzt hättet, zB wenn mit dem digitalen Inhalt ein Computervirus verschickt wird, muss der Verein beweisen, dass es vom Lieferanten nicht fahrlässig war. Wenn der Beweis misslingt und das Gericht unsicher ist, dann haftet der Verein (Beweislastumkehr bei Verträgen). Gegenüber Konsumenten geht sehr viel nicht, was der Lieferant sich gegenüber dem Verein heraus nehmen kann, sodass der Verein vermutlich endgültig auf dem Schaden sitzen bleibt.

Zusätzlich zu klären wäre, ob der Verein dies aus gewerbe- und vereinsrechtlicher Sicht überhaupt darf. Dazu fehlen mir die Details um dies zu prüfen.

Anmerkung: Keine Ahnung warum eine Homepage viel Geld kosten soll. Meine Vereinshomepage kostet keine 2€ im Monat und wurde ehrenamtlich erstellt.

Das_Pseudonym
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Re: Haftung bei "Drop Shipping" ?

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.12.2018, 10:44

Was Geld kostet das ist der Shop von den Betreiber. Man muss viel Geld hinlegen damit man den Shop von den Dienstleister einbinden kann. :cry:
Nehmen wir ein Fiktives Beispiel: Ein Fussball Verein muss sich ja irgend wie finanzieren. Da es gut zum Thema des Vereins passt möchte dieser einen Shop von einer Firma einbinden welche offizielle Devotionalien der grossen Vereine Anbietet.
Hierzu wird der Shop dieser Firma als Frame eingebunden.
Hier ein Beispiel eines Frames: https://www.w3schools.com/tags/tryit.as ... frame_cols
Bei den Shop passiert alles beim Betreiber das heisst das "aussuchen", Eingabe der Adresse und das Zahlen sowie Versand.
Wir haben damit nichts zum tun ausser das die Domain und das Impressum für die Domain unseres ist.
Auch wenn wir viel Zahlen bekommen wir paar % von jeden Verkauf der dort getätigt wird zurück.
Ihr kennt eventuell noch den fall: https://www.konsument.at/oe-ticket-zu-v ... ren-122017
Die frage ist halt ob wir bei so einen fall oder die Firma die das Betreibt haftet weil wir nichts mit der Abwicklung zu tun haben.

lodz
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Re: Haftung bei "Drop Shipping" ?

Beitrag von lodz » 23.12.2018, 14:34

Ah ok. Geplant ist also mit der Homepage nicht nur die HP, sondern den Verein selber finanzieren. Auf der anderen Seite: Wenn über den eingebundenen Shop nicht ausreichend Umsatz generiert wird, so habt Ihr einen Verlust.
Das Geschäftsmodell des Shops ist also: "Leute bezahlen mich dafür, dass ich auf deren Seite Werbung schalte".

Wenn das als Frame eingebunden wird, bedeutet dies, dass der Käufer nicht einmal die Domain von dem Shop sieht. Hierzu gibt es ja bereits die berühmte "Link-Haftungs-Entscheidung", welche sich anders als der Name vermuten lässt, auf eingebundene Frames bezieht. Hierzu entschied das Gericht, wenn ein Frame so eingebunden wird, dass er als Teil der Homepage wirkt, dann haftet der Homepage Betreiber als ob er selber den Inhalt eingestellt hat, denn für den Betrachter ist der Unterschied nicht feststellbar.

Im Vereinsfall kommt es darauf an, ob der Käufer erkennt, ob er mit dem Verein oder dem Shopanbieter einen Vertrag macht. Im Zweifel, ist der Verein der Vertragspartner.
Dies bedeutet, der Verein haftet so, als würde er den Shop selber betreiben:
- Gewährleistung
- Insolvenz des Anbieters
- Umsatzsteuerabführung
- Konkursrisiko des Shopanbieters
- Fehlverhalten bei Lieferung
- Urheberrechtsverstöße (könnt ihr einen Prozess mit über 30.000 € Anwaltskosten vorfinanzieren?)
- Wettbewerbsrechtliche Verstöße (fehlendes Impressum im Shop, unerlaubte AGB des Shopbetreibers)

Ein Regress gegen den Shopbetreiber hängt von den Verträgen des Vereins mit dem Shopbetreiber ab. Da der Verein kein Konsument iSd Konsumentenschutz ist, kann der Shop die Haftung gegenüber dem Verein stark einschränken und der Verein bleibt dann auf den Kosten sitzen.

Kleine praktische Frage: Sie bekommen eine Abmahnung, dass es eine bestimmte AGB Klausel eine Unlautere Wettbewerbsgesetz Verletzung darstellt (Annahme: Behauptung ist zu recht). Ihnen wird eine Frist von 5 Tagen für die Entfernung gesetzt, ansonsten folgt eine Klage mit Streitwert 30.000€. Was tun Sie? Wäre es Ihr Shop, könnten Sie die AGB Klausel einfach entfernen. Aber so?

Zusammengefasst: Ihr habt das volle Risiko eines Shops, hohe Kosten für den Shop, haftet für Verstöße, habt das Risiko eines wirtschaftlichen Flops (Gebühren höher als Provision), aber habt keine Vorteile durch das Auslagern.


Auf der anderen Seite habt ihr mit Affiliate Links keine Vorfinanzierung und kein Haftungsrisiko. Aus juristischer Vorsicht, dh vom Schlimmsten ausgehend, kann ich nur von diesem Shopbetreiber abraten.

Das_Pseudonym
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Re: Haftung bei "Drop Shipping" ?

Beitrag von Das_Pseudonym » 23.12.2018, 16:37

Auf der anderen Seite habt ihr mit Affiliate Links keine Vorfinanzierung und kein Haftungsrisiko. Aus juristischer Vorsicht
aus Technischer Sicht:
a) Der Kunde kauft in Zukunft "direkt" und wir erhalten nix und machen noch Gratis Werbung für die Firma.
b) Es ist logischerweise keine saubere Integration möglich
c) Keine einnahmen wenn der Kunde in andere Kanäle wie einer App geht.
Aus technischer sicht gibt es extrem viele Minus Punkte.
aber habt keine Vorteile durch das Auslagern.
doch.
Gerade wenn es um Digitale Lizenzen/ Produkte geht wie zb. bei (Bahn, Flug, Bus) Tickets,... gibt es einen Betreiber von so einer Plattform. Selber kannst du hier nichts machen. :cry: Das heisst wie immer friss oder stirb.
Kleine praktische Frage: Sie bekommen eine Abmahnung, dass es eine bestimmte AGB Klausel eine Unlautere Wettbewerbsgesetz Verletzung darstellt (Annahme: Behauptung ist zu recht). Ihnen wird eine Frist von 5 Tagen für die Entfernung gesetzt, ansonsten folgt eine Klage mit Streitwert 30.000€. Was tun Sie? Wäre es Ihr Shop, könnten Sie die AGB Klausel einfach entfernen. Aber so?
Es den Betreiber des Shops schicken.
Im Vereinsfall kommt es darauf an, ob der Käufer erkennt, ob er mit dem Verein oder dem Shopanbieter einen Vertrag macht.
Hierfür soll ein Hinweis eingeblendet werden wenn man die Seite aufruft wo der Kunde darauf hingewiesen wird das sein Vertragspartner die Firma XY ist.
Geplant ist also mit der Homepage nicht nur die HP, sondern den Verein selber finanzieren.
Der Verein Betreibt nur Informationsseiten.
Auf der anderen Seite: Wenn über den eingebundenen Shop nicht ausreichend Umsatz generiert wird, so habt Ihr einen Verlust.
Korrekt. Ich bin hierfür der Investor und borge den Verein das Geld weil wir mit 0€ gestartet sind.
Auf der anderen Seite: Wenn über den eingebundenen Shop nicht ausreichend Umsatz generiert wird, so habt Ihr einen Verlust.
Nein eher "bezahlt uns dafür das Ich weiter nur eine der wenigen Seit welche mit unseren Verkaufssystem die Produkte den Kunden verkaufen könnt. Die Firma ist halt mehr oder weniger der Monoplist am Markt. Und wenn du "diese" Produkte bei dir auf deiner Seite haben willst musst du das System von der Firma nehmen. Vergleichbar wenn du mit den Zug von Wien nach Graz willst. :roll: Oder mit den Flieger von Wien nach Innsbruck defacto Monople.
Wenn das als Frame eingebunden wird, bedeutet dies, dass der Käufer nicht einmal die Domain von dem Shop sieht.
Techisch gesehen falsch. Nehmen wir als Beispiel das hier: https://www.w3schools.com/html/tryit.as ... me_border2
Und du fügst irgend eine URL ein siehst du im Seitenaufbau und in der URL das es sich hier um eine andere Seite handelt.
Dazu kommt das du mit einen rechtsklick einfach das Frame anzeigen lassen kannst.
Bei einer Json oder anderen metode würde Ich dir zustimmen aber ein Iframe lässt sich erkennen. :wink:

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