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Privater Handyverkauf Gewährleistung

Verfasst: 24.11.2018, 15:44
von weiße_weste
Guten Tag!

Letzte Woche verkaufte ich privat ein iPhone über den Marktplatz von Facebook, der im Prinzip das selbe wie willhaben ist. Die Übergabe erfolgte per Abholung, einen Kaufvertrag gibt es nicht. Der Käufer nutzte die Möglichkeit das Handy vor dem Kauf testen zu können ausgiebig und prüfte es gute 20 Minuten. Zusätzlich kontrollierte ich natürlich auch vor dem Verkauf, ob alles funktioniert.

Am Abend und in den nächsten Tagen bekam ich dann Anrufe und Nachrichten, dass das Handy kaputt sei und er die Polizei verständigen wird, wenn ich nicht antworte. Da ich bereits schlechte Erfahrungen mit Käufern machte, die dann das Geld oder einen Teil des Geldes rückerstattet bekommen bzw. die Ware retournieren wollen und ich mir meiner korrekten Ausgangslage bewusst bin, reagiere ich auf so etwas nicht.

Ich informierte mich natürlich auch, aber hier tritt meines Erachtens nach keine Gewährleistung ein, zumal ich diese auch ausgeschlossen habe. "Bewusst verschwiegen" habe ich keine Mängel, da mir bis heute keine bekannt waren/sind.

Was geschieht wenn er zur Polizei geht und muss ich mir Sorgen über unnötige Probleme/Verfahren mit der Polizei machen?

Freundliche Grüße und danke für hilfreiche Antworten!