hallo,
ich habe einige bilder von mir einem webseitenbetreiber aus der tourismusbranche zur verfügung gestellt. nun hat ein anderer webportalbetreiber von dieser seite 5 bilder von mir geklaut und auf seine webportale (derzeit über 12 domains) gestellt. als copyright hat er die firma angegeben, wo er meine bilder geklaut hat. die bilder wurden definitiv nicht von der firma weitergegeben, das kann ich ausschließen.
reicht es nun aus, dem dreisten bilderklauer eine rechnung zu senden, oder muss das über eine abmahung laufen, damit ich zu meinem geld komme?
danke für eure antworten!
martin
bilderklau
Ich würde sagen: Zur Zahlung eines Entegeltes auffordern, ansonsten UrhG-Verfahren mit Unterlassung, Strafanzeige usw.,
MfG
Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
MfG
Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste