Darf jemand Kommentare aus Facebook von jemanden anderen in anderen Facebookseiten verwenden?
Sprich genauer gesagt -
Ich habe auf Facebook in einer Gruppe einen Kommentar gepostet/geschrieben und zufälligerweise hat ein Bekannter diesen jenigen meinen Kommentar in einer anderen Gruppe in Facebook als Scan endeckt, das Profilfoto und mein Name wurde zwar unerkänntlich gemacht aber ich habe es als meinen Kommentar und Profil identifiziert.
Wie sieht es bitte mit der Rechtslage aus?
Facebook Kommentar - Urheberrecht?
Re: Facebook Kommentar - Urheberrecht?
Im Regelfall wird es einem Beitrag in den Sozialen Medien schon an der erforderlichen "Werkhöhe" oder "Schöpfungshöhe" fehlen, um das Urheberrecht überhaupt zur Anwendung zu bringen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Facebook Kommentar - Urheberrecht?
Im Internet fand ich per Google auf meine frage folgende Antwort -
Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Posten von fremden Kommentaren, die auf Facebook von einer anderen Person geschrieben wurden, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, ist eine Verletzung des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts.
Jetzt bin ich mir nicht sicher!
Kann ich dagegen etwas unternehmen hätte ich Chance das ich recht bekomme?
Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Posten von fremden Kommentaren, die auf Facebook von einer anderen Person geschrieben wurden, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, ist eine Verletzung des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts.
Jetzt bin ich mir nicht sicher!
Kann ich dagegen etwas unternehmen hätte ich Chance das ich recht bekomme?
Re: Facebook Kommentar - Urheberrecht?
Hier wärst Du gut aufgehoben gewesen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=9229
Anregungen für eine Handhabe gäbe es dort:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24280#p52355
Ansonsten im Forum nach "Schöpfungshöhe" suchen!
Weiß nicht, was Du genau wo im Google eingegeben hast, aber via Gemini erhalte ich zutreffenderweise:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=9229
Anregungen für eine Handhabe gäbe es dort:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=24280#p52355
Ansonsten im Forum nach "Schöpfungshöhe" suchen!
Weiß nicht, was Du genau wo im Google eingegeben hast, aber via Gemini erhalte ich zutreffenderweise:
Leider kann ich keine Rechtsberatung anbieten. Die Rechtslage ist oft komplex und hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls und dem jeweiligen Land ab. Für eine verlässliche Auskunft sollten Sie immer einen Anwalt konsultieren.
Allgemein lässt sich jedoch zu der von Ihnen beschriebenen Situation sagen, dass mehrere rechtliche Aspekte relevant sein könnten:
Urheberrecht: Ein Kommentar kann unter bestimmten Umständen als "Sprachwerk" urheberrechtlich geschützt sein, wenn er eine "Schöpfungshöhe" erreicht. Das ist der Fall, wenn der Text eine individuelle, persönliche Ausdrucksform hat, die über eine einfache Alltagsäußerung hinausgeht. Kurze, einfache Kommentare erreichen diese Schwelle in der Regel nicht. Wenn der Kommentar urheberrechtlich geschützt ist, darf er ohne Zustimmung des Urhebers nicht einfach kopiert und an anderer Stelle veröffentlicht werden.
Persönlichkeitsrecht: Auch wenn Ihr Name und Ihr Profilbild unkenntlich gemacht wurden, haben Sie ein Recht auf Ihr eigenes Wort. Wenn der Kommentar so einzigartig ist, dass Sie eindeutig als Verfasser identifizierbar sind, könnte dies eine Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Insbesondere wenn der Kommentar aus dem Kontext gerissen oder in einer Art und Weise verwendet wird, die Sie in einem falschen Licht darstellt, könnte dies problematisch sein.
Datenschutzrecht: Ihr Kommentar stellt ein personenbezogenes Datum dar. Das Kopieren und Veröffentlichen ohne Ihre Einwilligung kann eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen (z. B. der DSGVO) darstellen.
Die Tatsache, dass der Kommentar in einer geschlossenen Gruppe und nicht auf einer öffentlichen Seite gepostet wurde, könnte die rechtliche Beurteilung zusätzlich beeinflussen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das einfache Kopieren von Kommentaren und deren Veröffentlichung auf anderen Seiten, selbst wenn der Verfasser anonymisiert wird, rechtliche Risiken birgt. Sie sollten sich daher von einem auf Medien- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um Ihre konkrete Situation bewerten und die richtigen Schritte einleiten zu können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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