Guten Abend!
Ich hoffe, meine Frage gehört hierher:
Ich habe bei Willhaben eine neue Nespresso-Maschine gekauft ("originalverpackt und ungeöffnet") und eine wirklich alte und verschmutzte erhalten. Die Verkäuferin lehnt jede Verantwortung/Einigung ab und unterstellt im Gegenzug mir, sie betrügen zu wollen. Auch die versprochenen und beigefügten Kaffeekapseln sind keine originalen wie in der Anzeige beschrieben.
Die Kaffeemaschine wird nicht mehr produziert, gerade deshalb hätte ich mich gefreut, noch eine zu bekommen. Der Preis wäre für ein neues Gerät in Ordnung gewesen (100 Euro).
Willhaben selbst ist keine Hilfe, sie empfehlen Einigung oder polizeiliche Anzeige.
Da die Verkäuferin ca 160 Anzeigen für technische Geräte online gestellt hat (10 Drucker, 8 TV, 8 Kaffeemaschinen, etc.) frage ich mich, ob sie überhaupt eine Privatverkäuferin ist, einen Haftungs/Gewährleistungsausschluss hat sie nicht in der Anzeige, nicht einmal einen Hinweis auf einen Privatverkauf.
Alleine schon, um andere zu bewahren, wollte ich Anzeige erstatten, indess, die Polizei nimmt sie nicht an und verweist auf das Gericht, obwohl ich den gesamten Sachverhalt geschildert habe.
Auch Willhaben reagiert in Kenntnis der Vorgänge nicht, die Verkäuferin ist nach wie vor online. Mir geben sie weder Klarnamen noch sonstige Kontaktdaten.
Was kann ich tun?
Bin für jede Auskunft/Anregung dankbar!
Neu gekauft - alt erhalten bei Willhaben
Re: Neu gekauft - alt erhalten bei Willhaben
Wenn die Maschine als originalverpackt und ungeöffnet (und daher unbenutzt) verkauft wurde und Sie jetzt eine offensichtlich gebrauchte Maschine bekommen haben, bestehen mehrere rechtlich bedeutsame Gründe, den Kauf rückgängig zu machen.
Informieren Sie die Verkäuferin, dass Sie nicht das erhalten haben, was Sie gekauft (und bezahlt) haben, dass Sie eine gebrauchte Maschine nicht gekauft hätten und daher, den Kauf rückggängig machen. Sie möge Ihnen bekannt geben, wie sie die Rückabwicklung organisiert haben möchte. Rücksendung oder persönliche Rückgabe etc.
Sollte hier keine Einigung möglich sein, dann wäre eine direkte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich. Dabei schildern Sie kurz den Ablauf des Verkaufs und ersuchen, das Verhalten der Verkäuferin im Hinblick auf strafbares Verhalten, insbesondere im Sinne des § 146 StGB (Betrug) zu prüfen.
Weiters schreiben Sie dazu, dass Sie sich einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligte mit Ihrem Schadensbetrag (Kaufpreis) anschließen.
Hilfreich wäre es, wenn Sie noch screenshots oder sonstige Belege über den Inhalt der Verkaufsanzeige auf willhaben hätten und Fotos, die den Zustand des Gerätes nach dem Auspacken zeigen (Sie werden die Maschine ja hoffentlich nicht verwendet haben...).
Sollte die STA nicht tätig werden (was leider sehr häufig der Fall ist), dann bliebe nur der Gang zu Gericht, um den Betrag einzuklagen. Sie benötigen dabei aufgrund des geringen Streitwertes zwar keinen Anwalt, aber die Gegenseite könnte einen beiziehen und dann entsteht rasch ein Kostenrisiko, das den Streitwert um ein Mehrfaches übersteigt. Den letzten Schritt sollte man sich daher gut überlegen und wirklich nur dann gehen, wenn die Beweislage gut aufbereitet ist.
Die Verkäuferin wird ja argumentieren, dass das Gerät neuwertig war, aber Sie es dann verwendet haben. Dieses Argument überzeugend zu entkräften, könnte schwierig werden..
Informieren Sie die Verkäuferin, dass Sie nicht das erhalten haben, was Sie gekauft (und bezahlt) haben, dass Sie eine gebrauchte Maschine nicht gekauft hätten und daher, den Kauf rückggängig machen. Sie möge Ihnen bekannt geben, wie sie die Rückabwicklung organisiert haben möchte. Rücksendung oder persönliche Rückgabe etc.
Sollte hier keine Einigung möglich sein, dann wäre eine direkte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft möglich. Dabei schildern Sie kurz den Ablauf des Verkaufs und ersuchen, das Verhalten der Verkäuferin im Hinblick auf strafbares Verhalten, insbesondere im Sinne des § 146 StGB (Betrug) zu prüfen.
Weiters schreiben Sie dazu, dass Sie sich einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligte mit Ihrem Schadensbetrag (Kaufpreis) anschließen.
Hilfreich wäre es, wenn Sie noch screenshots oder sonstige Belege über den Inhalt der Verkaufsanzeige auf willhaben hätten und Fotos, die den Zustand des Gerätes nach dem Auspacken zeigen (Sie werden die Maschine ja hoffentlich nicht verwendet haben...).
Sollte die STA nicht tätig werden (was leider sehr häufig der Fall ist), dann bliebe nur der Gang zu Gericht, um den Betrag einzuklagen. Sie benötigen dabei aufgrund des geringen Streitwertes zwar keinen Anwalt, aber die Gegenseite könnte einen beiziehen und dann entsteht rasch ein Kostenrisiko, das den Streitwert um ein Mehrfaches übersteigt. Den letzten Schritt sollte man sich daher gut überlegen und wirklich nur dann gehen, wenn die Beweislage gut aufbereitet ist.
Die Verkäuferin wird ja argumentieren, dass das Gerät neuwertig war, aber Sie es dann verwendet haben. Dieses Argument überzeugend zu entkräften, könnte schwierig werden..
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Re: Neu gekauft - alt erhalten bei Willhaben
Ich danke herzlich für die prompte und erhellende Antwort!
Eine Einigung mit der Verkäuferin ist leider gar nicht möglich, mehrere Versuche sind gescheitert (auch jene einer Preisminderung).
Ich habe die Maschine vor 3 Wochen gekauft und selbstverständlich nicht verwendet, nicht einmal angesteckt um zu sehen, ob sie überhaupt einen Mucks von sich gibt. Es ist meiner Meinung nach gar nicht möglich, innerhalb dieser kurzen Zeit die Maschine in den gegebenen Zustand zu versetzen. Sie war angesichts der Gebrauchsspuren offenbar jahrelang in Verwendung, ist sehr verkalkt und wirklich verdreckt.
An Unterlagen ist alles vorhanden: Screenshots der Anzeige, Fotos nach dem Auspacken, der gesamte Schriftverkehr mit der Verkäuferin.
Knackpunkt ist, so nehme ich an ihre Unterstellung, ich hätte ihre neue Maschine durch eine alte von mir ersetzt und behaupte nun einfach, sie habe eine falsche versendet. So gesehen stünde dann ein Betrugsvorwurf gegen den anderen!
Danke für den Hinweis auf ein eventuelles Prozesskostenrisiko, eventuell übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Eine Frage hätte ich noch: wo bitte stellt man eine Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft?
Nochmals vielen Dank für Ihr Bemühen!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine K.
Eine Einigung mit der Verkäuferin ist leider gar nicht möglich, mehrere Versuche sind gescheitert (auch jene einer Preisminderung).
Ich habe die Maschine vor 3 Wochen gekauft und selbstverständlich nicht verwendet, nicht einmal angesteckt um zu sehen, ob sie überhaupt einen Mucks von sich gibt. Es ist meiner Meinung nach gar nicht möglich, innerhalb dieser kurzen Zeit die Maschine in den gegebenen Zustand zu versetzen. Sie war angesichts der Gebrauchsspuren offenbar jahrelang in Verwendung, ist sehr verkalkt und wirklich verdreckt.
An Unterlagen ist alles vorhanden: Screenshots der Anzeige, Fotos nach dem Auspacken, der gesamte Schriftverkehr mit der Verkäuferin.
Knackpunkt ist, so nehme ich an ihre Unterstellung, ich hätte ihre neue Maschine durch eine alte von mir ersetzt und behaupte nun einfach, sie habe eine falsche versendet. So gesehen stünde dann ein Betrugsvorwurf gegen den anderen!
Danke für den Hinweis auf ein eventuelles Prozesskostenrisiko, eventuell übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Eine Frage hätte ich noch: wo bitte stellt man eine Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft?
Nochmals vielen Dank für Ihr Bemühen!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine K.
Re: Neu gekauft - alt erhalten bei Willhaben
https://www.justiz.gv.at/staatsanwaltschaften/liste-der-staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaften.2c9484853f60f165013f75c8c5205693.de.html
Wählen Sie jene aus, in deren Sprengel die Verkäuferin ihren Wohnsitz in Ö hat Sollten Sie die falsche STA auswählen, macht das nichts, diese müsste dann die Anzeige an die zuständige STA weiterleiten.
Sollte die Verdächtige nicht in Ö wohnhaft oder aufhältig sein, wäre das Recht des jeweiligen Staates anzuwenden, da kann ich Ihnen nicht weiter helfen, ich bin aber davon ausgegangen, dass die VK auch in Ö wohnt/aufhältig ist.
Wählen Sie jene aus, in deren Sprengel die Verkäuferin ihren Wohnsitz in Ö hat Sollten Sie die falsche STA auswählen, macht das nichts, diese müsste dann die Anzeige an die zuständige STA weiterleiten.
Sollte die Verdächtige nicht in Ö wohnhaft oder aufhältig sein, wäre das Recht des jeweiligen Staates anzuwenden, da kann ich Ihnen nicht weiter helfen, ich bin aber davon ausgegangen, dass die VK auch in Ö wohnt/aufhältig ist.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast