Im Jän. 2004 haben wir über Ebay Deutschland ein Hochbett "aus dem Hause Flexa" ersteigert und nach Österreich importieren lassen - ein sehr schönes Bett! Im Sommer sind wir in eine andere Wohnung gezogen, das Hochbett war leider zu groß für das Kinderzimmer - wir beschlossen daher, das Bett weiter zu verkaufen.
Das Angebot lautete: "Flexa-Hochbett zu verkaufen" (+Photo des Bettes) - dieses wurde auch prompt von einem Käufer aus Niederösterreich ersteigert. Besagter Käufer holte das Bett selbst ab, prüfte, daß es keine Mängel aufweise und nahm es mit. Einige Tage darauf kam ein bitterböses Mail - der Käufer wäre in einem Möbelfachgeschäft gewesen, hätte Erweiterungsteile kaufen wollen und man sagte ihm, dass dieses Bett kein "Flexa-Bett" sei. Man forderte uns auf das Bett innerhalb eines Wochenendes abzuholen (200 km entfernt!) und das Geld zurückzuerstatten, ansonsten würde man einen Rechtsanwalt beauftragen! Wir sahen uns im Recht, da auf unserer Originalrechnung ja "a.d.H. Flexa" steht und gingen nicht auf die Forderung ein, wir vermittelten sogar einen Kontakt zum Erstverkäufer (ein Gewerblicher), um sich zu vergewissern, dass das besagte Bett aus dem Hause Flexa stamme. Kein Einlenken seitens des Käufers...darauf eine Mail von der Rechtschutzversicherung, eine nochmalige Aufforderung das Geschäft umzuwandeln und den Preis zurückzuerstatten. Allerdings bezogen sich die Angaben darauf, daß die Transaktion ein Fernabsatzgeschäft sei und wir daher zur Rücknahme verpflichtet wären. Ich rief die Dame bei der Rechtschutzversicherung dann an und erklärte ihr, dass ich ein Privatanbieter sei und demnach nach EU-Gesetz (was auch deutlich auf meiner Ebay-mich-Seite zu lesen steht) keine Gewährleistung und Garantie geben könne. Das wusste die Dame gar nicht, obwohl sie eine Juristin ist !!! Man sagte mir dann, man werde mit dem Käufer unter diesem Aspekt noch einmal sprechen und uns informieren - sollte dieser dennoch einen Anwalt einschalten wollen!
Keine Reaktion mehr!!!
Dann ein dubioses Email, das ich erst nach Wochen entdeckte, da es mein Emailprogramm unter SPAM geschluckt hatte (ich leere diesen Ordner vielleicht ein mal im Monat und habe es dabei zufällig entdeckt). Ein vom Käufer beauftragter Anwalt forderte uns auf das Bett abzuholen und den Kaufbetrag zurückzuzahlen (oder eine erhebliche Wertminderung zu bezahlen) und seine Anwaltskosten zu begleichen. Wieder eine Frist von einer Woche (in der wir zudem gar nicht mal zu Hause, sondern im Urlaub waren) - ohne Unterschrift, ohne Telefonkontakt, ohne Briefkontakt. Von einem befreundeten Juristen wurde mir empfohlen nicht auf das angegebene Konto zu zahlen, da ich ja gar keinen Beleg hätte, daß dieses Schreiben wirklich "echt" sei.
Wieder verging Zeit - ohne jemals vom Käufer kontaktiert worden zu sein!
Nun haben wir eine Ladung vom Bezirksgericht erhalten - der Käufer hätte Klage eingelegt, dass wie ihm ein Bett als "Flexa-Bett" verkauft hätten, das laut seiner "Experten" keines sei.
Ich falle aus allen Wolken - es geht um einen Streitwert von sage und schreibe 140 Euro!!!
Daraufhin gehe ich zum Beratungstag beim Bezirksgericht, dort berät der Richter, der uns auch den Bescheid zugestellt hat und die Sache bearbeitet. Diesem erkläre ich den gesamten Sachverhalt, rät mir davon ab es zu einer Klage kommen zu lassen und den Betrag zurückzuzahlen - was sich aber mittlerweile, dank der dazwischengeschaltenen Parteien zu einem Betrag von über 300 Euro entwickelt hat - den allesamt wir bezahlen müssten. Ich nahm an, dass das Problem an der Formulierung meines Angebots liege "Flexa-Bett" oder "aus dem Hause Flexa" ... da sagte mir der Richter aber, das spiele keine Rolle. Scheinbar wäre es auch egal, dass wir auf der originalen Kaufrechnung ein Bett aus dem Hause Flexa gekauft hatten und daher dieses im besten Wissen und gGewissen wieder als solches verkauft haben. Da wurde uns gesagt, das spiele keine Rolle ob wir (Originalton) "vom Erstverkäufer betrogen worden seien" - wir könnten ja diesen dann verklagen, was allerdings auch abzuraten sei, weil zuviel Mühe und Aufwand für eine solche Bagatelle. Zu keiner Zeit war die Frage, wie wir beweisen könnten, dass es sich tatsächlich um ein Flexa-Bett handle - keine Hilfe in der Richtung von der Rechtsauskunft. Auch auf die Frage nach der Unterscheidung zwischen "Flexa-Bett" und "a.d.H. Flexa" konnte uns keine Antwort gegeben werden. Insgesamt eine recht unbefriedigende Beratung - da immer nur der Hinweis, lieber zu Zahlen als es darauf ankommen zu lassen, noch mehr Kosten tragen zu müssen (im Falle eines Prozesses).
Nun meine Frage: Wie kann es sein, dass nicht der Kläger beweisen muss, dass es sich um gar keinen Fall um ein Flexa Bett handeln kann? Warum sind wir in der Erklärungsnot und keiner will uns helfen, da keiner sich "wirklich auskennt" mit "solchen Sachen". Wir haben sogar mit dem Rechtsanwalt des Klägers gesprochen - auch er bestätigte, dass ihm so eine "komische Sache" (seine Aussage) noch nie untergekommen sei und er es auch noch nie erlebt hätte, daß wegen eines solchen Bagatellbetrags eine Klage eingereicht würde.
Warum aber macht man uns am Gericht Angst, was alles an Kosten noch auf uns zukommen könnte, wenn wir nicht außergerichtlich die Sache regeln und bezahlen? Ist es der Grund, weil sich wirklich keiner damit "auskennt" und demnach auch nichts damit zu tun haben will? Nette Beratung - tolle Hilfe - schuldig ist man schon, bevor es überhaupt erwiesen ist - Unkenntnis des juristischen Sachverhalts bewirkt scheinbar, dass sich keiner dafür "interessiert".
Man steht hier hilflos vor einem solchen Berg an Fragen... leider haben wir nun auch keine (nicht wie angenommen) Rechtschutzversicherung, da beim ÖAMTC Schutzbrief doch keine inkludiert ist.
Zwischenzeitlich haben wir eine Bestätigung erhalten, daß es sich bei dem vorliegenden Modell tatsächlich um ein Flexa-Bett handelt, d.h. es ist ein Aktionsmodell und wird von Flexa selbst produziert (es ist am Bettvorhang sogar das Firmenlogo angebracht).
Da fragen wir uns - wo bleibt denn da UNSER Recht?
Unsere finanzielle Situation lässt es leider nicht zu, dass wir uns privat einen Anwalt nehmen und wir haben Angst, dass der Prozess, auch wenn uns versichert wurde, dass wir im Recht sind, nicht zu unseren Gunsten ausgehen könnte. Was dann? Die klagende Partei hat ja eine Versicherung, die Anwalt, Gerichtskosten etc. auch in dem Falle bezahlt, dass sie verlieren - denen kann es im Endeffekt wurscht sein, ob sie gewinnen oder verlieren!
Wir würden uns freuen, von jemandem zu hören, der uns vielleicht weiterhelfen kann. Kennt jemand einen Anwalt der sich mit sowas beschäftigen würde und nur bezahlt werden müßte, wenn das Gerichtsurteil negativ für uns ausfällt (ich glaube das heißt PRO BONO oder?)?
Bis dahin sind wir nur sprachlos...
Klage wegen angebl. Plagiat
RE: Klage wegen angebl. Plagiat
Spät aber doch melde ich mich...habs ja erst jetzt entdeckt. Ich weis nicht obs noch hilft. Flexa hat die Maße und Design geändert. Vielleicht liegt da der Irrtum und es ist doch kein Plagiat. Wollte für mein Flexabett etwas nachkaufen...es gibt nichts mehr. Siehe http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=6261
RE: Klage wegen angebl. Plagiat
Hallo,
es ist zwar etwas sehr spät und wollte mal nachfragen was den rausgekommen ist. Da ich für meine Tochter auch gerade auf der Suche nach einem Hochbett bin, bin ich auch auf die Firma Flexa gestoßen. Es gibt zwei arten von Flexa habe ich mittlerweile herausgefunden. Einmal das original Flexa Hochbett und die billigere Variante a.d.H. Flexa (d.h. aus dem Hause)der Unterschied ist einfach erklärt. Die Pfosten sind nur 5,5cm statt 6,5cm, es ist nicht erweiterbar das sich die Pfosten nicht trennen lassen und es ist ca. um die Hälfte billiger. Vielleicht ist es mittlerweile keine Neuigkeit mehr aber es würde mich freuen trotzdem zu hören was rausgekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wimmer christine
es ist zwar etwas sehr spät und wollte mal nachfragen was den rausgekommen ist. Da ich für meine Tochter auch gerade auf der Suche nach einem Hochbett bin, bin ich auch auf die Firma Flexa gestoßen. Es gibt zwei arten von Flexa habe ich mittlerweile herausgefunden. Einmal das original Flexa Hochbett und die billigere Variante a.d.H. Flexa (d.h. aus dem Hause)der Unterschied ist einfach erklärt. Die Pfosten sind nur 5,5cm statt 6,5cm, es ist nicht erweiterbar das sich die Pfosten nicht trennen lassen und es ist ca. um die Hälfte billiger. Vielleicht ist es mittlerweile keine Neuigkeit mehr aber es würde mich freuen trotzdem zu hören was rausgekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wimmer christine
RE: Klage wegen angebl. Plagiat
Hallo,
Ich habe mehere Rechtsanwälte konsultiert, die mir unabhängig voneinander mein Recht versichert haben. Der Käufer hat sich das Bett vor Ort angesehen und für OK erachtet.
Das Problem war nur, daß der Kläger eine Rechtschutzversicherung hatte und ihm daher keine Kosten enstanden, diese - wenn auch im Unrecht - zu benutzen.
Wir haben uns dann dazu entschieden, den Streitbetrag iHv EUR 60,- zu bezahlen.
MfG J. Poley
Ich habe mehere Rechtsanwälte konsultiert, die mir unabhängig voneinander mein Recht versichert haben. Der Käufer hat sich das Bett vor Ort angesehen und für OK erachtet.
Das Problem war nur, daß der Kläger eine Rechtschutzversicherung hatte und ihm daher keine Kosten enstanden, diese - wenn auch im Unrecht - zu benutzen.
Wir haben uns dann dazu entschieden, den Streitbetrag iHv EUR 60,- zu bezahlen.
MfG J. Poley
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