Servus miteinanda,
ich habe gestern bei ebay einen Artikel zum Verkauf eingestellt.
Während der Einstellungsprozedur (Ausfüllen des umfangreichen Formulars) habe ich irrtümlich die Option "Top-Angebot" (= Reihung ganz vorne in Liste) angekreuzt.
Ich habe das erst gemerkt als diese Prozedur schon beendet war, aber dann sofort versucht dies wieder rückgängig zu machen.
Entgegen den meisten aller Fälle, wo man praktisch alle Parameter noch nach Einstellung ändern kann, war dies in diesem Fall, einer Option um € 14,-, nicht möglich.
Ich habe dann unmittelbar danach an den ebay-Support geschrieben, was gar nicht so einfach ist, weil ebay das entsprechende Formular sehr geschickt versteckt.
Überraschenderweise habe ich dann ziemlich schnell eine Antwort erhalten, allerdings eine, die mich nicht befriedigt.
Also es ist kein technischer Fehler des Systems, das ist eben so, wann man so deppert ist und ned gscheid schaut, dann muß man brennen!
Ist das so?
Gibts da kein Rücktritts- oder sonstiges Recht?
Was mich nebenbei noch geärgert hat war die malziöse Art wie das letzte eMail abgefaßt war, Ihnhalt s.o.
Danke & Servus
Oida Habara
Rücktrittsrecht be ebay-Optionen?
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