Hallo
Ich hoffe es kann mir jemand bei meinem Problem helfen und was ich am besten als nächstes machen kann.
Zur Sachlage:
Ich habe vor kurzem im Internet auf Willhaben ein Legokonvolut erworben. Laut Beschreibung im Gebrauchten Zustand und nochmaliger Info das es sich um 20kg Lego, keine Sets sondern um einzelne Bauteile handelt.
Der Kauf wurde persönlich abgeholt.
In den kommenden Tage als ich es waschen und sortieren wollte und somit die Teile durchgegangen bin, hat sich herausgestellt das von den 20kg Legoteilen, fast die hälfte davon nicht von der Firma Lego sind, sondern von alternativen Klemmbausteinherstellern.
Diese haben jedoch absolut keinen Wert für mich und wurden auch nicht erwähnt in der Anzeige.
Im weiteren Chat wollte ich den Erwerb zurückgeben, da bei der Anzeige keine Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Der Verkäufer weigert sich jedoch dieses zurückzunehmen.
Ist nun mein einziger Schritt eine Anzeige aufzugeben, damit dies Rückgängig gemacht wird? (da ich keinen Rechtsschutz besitze)
In meinen Augen muss er dies ja gewusst haben, was er verkauft und nicht angegeben hat.
Danke für eure Hilfe
Internetkauf Willhaben
Re: Internetkauf Willhaben
Naja, wenn der Verkäufer nicht einnehmlich einer andere Lösung zustimmt, bleibt ja nur der Rechtsweg.
Da Sie hier sicherlich keinem Käuferschutz (Payment, Plattform...) unterliegen, gibt es ja sonst nichts mehr.
Daran würde auch eine RSV nichts ändern (außer dass diese evtl. den Schaden oder einen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlt wenn ihr dies als einfachste/sicherste Lösung erscheint).
Was interessant wäre:
Ob man hier einem "naiven" Privatverkäufer tatsächlich einen Fehler unterstellen kann?
Es scheint durchaus nachvollziehbar dass für eine fachunkundige Person ein bunter Klemmbaustein immer "LEGO" heißt, ganz egal wie er tatsächlich gebranded ist. Dass viele Leute Lego als Gattungsbetriff sehen, ist faktisch so.
Wäre ich ein Lego-Profi wie Sie es scheinbar sind (daher Sammler/Aufkäufer, möglicherweise Wiederverkäufer), würde ich persönlich bei solchen Aufkäufen immer damit rechnen (müssen), auch mal Lego zu bekommen dass nicht von der Firma Lego stammt.
Der fehlende Gewährleistungsausschluß sollte nicht relevant sein. Das worauf Sie hinaus wollen, kann auch mit einem Gewährleistungsausschluß nicht wirklich ausgeschlossen werden.
Da Sie hier sicherlich keinem Käuferschutz (Payment, Plattform...) unterliegen, gibt es ja sonst nichts mehr.
Daran würde auch eine RSV nichts ändern (außer dass diese evtl. den Schaden oder einen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlt wenn ihr dies als einfachste/sicherste Lösung erscheint).
Was interessant wäre:
Ob man hier einem "naiven" Privatverkäufer tatsächlich einen Fehler unterstellen kann?
Es scheint durchaus nachvollziehbar dass für eine fachunkundige Person ein bunter Klemmbaustein immer "LEGO" heißt, ganz egal wie er tatsächlich gebranded ist. Dass viele Leute Lego als Gattungsbetriff sehen, ist faktisch so.
Wäre ich ein Lego-Profi wie Sie es scheinbar sind (daher Sammler/Aufkäufer, möglicherweise Wiederverkäufer), würde ich persönlich bei solchen Aufkäufen immer damit rechnen (müssen), auch mal Lego zu bekommen dass nicht von der Firma Lego stammt.
Der fehlende Gewährleistungsausschluß sollte nicht relevant sein. Das worauf Sie hinaus wollen, kann auch mit einem Gewährleistungsausschluß nicht wirklich ausgeschlossen werden.
Re: Internetkauf Willhaben
Kaufe oft bei Willhaben, aber zahle erst wenn die Ware in Ordnung ist. Entweder Paypal mit Käuferschutz oder nach Besichtigung.
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