Hallo liebe Community,
ich hatte vor einiger Zeit schon mal hier eine Frage zu Bitcoin-Versteuerungs-Szenarien (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=14882) gestellt und sehr tolle und kompetente Hilfe bekommen. Jetzt hätte ich noch eine Follow-Up Frage zum selben übergeordneten Thema:
Wie im oben verlinkten Thread schon besprochen, fallen Erträge innerhalb einem Jahr unter Spekulation und müssen dementsprechend versteuert werden. Meine Frage wäre jetzt: Muss man den Ertrag auch bereits versteuern, wenn das Geld noch auf dem Exchange liegt und noch nicht wieder am Girokonto?
Beispiel: Man überweist 1.000 EUR zu einer Cryptobörse (Exchange).
Man kauft Cryptowährung X um 1.000 EUR. Nach einem halben Jahr verkauft man Cryptowährung X um z.b. 2.000 EUR. Diese 2.000 EUR werden aber nicht "ausgecasht", sondern bleiben im Exchange liegen und sofort in eine andere Cryptowährung Y investiert. Nach 3 Jahren wird Cryptowährung Y schließlich um 2.500 EUR verkauft und ausgecasht (Rücküberweisung auf Girokonto).
Ich vermute die Antwort schon zu kennen: Jede Transaktion ist in sich geschlossen einzeln zu bewerten, und es spielt keine Rolle wo die EUR liegen. Demnach wäre das Verkaufen von Cryptowährung X nach einem Halben jahr zu versteuern, das Verkaufen von Cryptowährung Y nach 3 Jahren nicht....oder?
Müssen Erträge aus Cryptowährungen auch versteuert werden, wenn das Geld noch am Exchange liegt?
Re: Müssen Erträge aus Cryptowährungen auch versteuert werden, wenn das Geld noch am Exchange liegt?
Ich würde auch gerne mehr wissen und werde diesem Beitrag folgen
Re: Müssen Erträge aus Cryptowährungen auch versteuert werden, wenn das Geld noch am Exchange liegt?
Ich denke, es hätte niemand was dagegen gehabt, wenn die Anschlussfrage auch in dem anderen Thread deponiert geworden wäre. Damals wollte ich auf folgende Seite des Finanzministeriums verweisen, die denselben Inhalt wiedergegeben hätte:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html#:~:text=Krypto-Assets%20im%20Privatverm%C3%B6gen
Demnach liegst Du mit Deiner Annahme richtig, wonach alle Trades auf Exchanges steuerpflichtig sind. Wie bei jeder konventionellen Währung auch, ist die steuerliche Behandlung bei digitalen Währungen (Krypto-Assets bzw. Coins) gleich und nur bei einer Behaltedauer von mehr als einem Jahr können diese steuerfrei veräußert oder auf Exchange-Börsen getauscht werden, was in beiden Fällen als Anschaffung von neu Erworbenen gewertet wird und somit die Spekulationsfrist neu ausgelöst werden würde. Die Transaktionen unterliegen der Dokumentationspflicht (Cointracking oder Export der Trade History als .CSV-Datei), da ansonsten die vom Finanzamt typische Schätzung vorgenommen werden könnte. Angeblich soll die Finanz jedoch mit Werkzeugen versorgt werden, um die Abwicklungen auch 10 Jahre zurückliegend nachweisen zu können. Und weil das mit der gewinnbezogenen Freigrenze von 440,00 Euro innerhalb eines Kalenderjahres oft falsch verstanden wird: der Freibetrag ist was anderes.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html#:~:text=Krypto-Assets%20im%20Privatverm%C3%B6gen
Demnach liegst Du mit Deiner Annahme richtig, wonach alle Trades auf Exchanges steuerpflichtig sind. Wie bei jeder konventionellen Währung auch, ist die steuerliche Behandlung bei digitalen Währungen (Krypto-Assets bzw. Coins) gleich und nur bei einer Behaltedauer von mehr als einem Jahr können diese steuerfrei veräußert oder auf Exchange-Börsen getauscht werden, was in beiden Fällen als Anschaffung von neu Erworbenen gewertet wird und somit die Spekulationsfrist neu ausgelöst werden würde. Die Transaktionen unterliegen der Dokumentationspflicht (Cointracking oder Export der Trade History als .CSV-Datei), da ansonsten die vom Finanzamt typische Schätzung vorgenommen werden könnte. Angeblich soll die Finanz jedoch mit Werkzeugen versorgt werden, um die Abwicklungen auch 10 Jahre zurückliegend nachweisen zu können. Und weil das mit der gewinnbezogenen Freigrenze von 440,00 Euro innerhalb eines Kalenderjahres oft falsch verstanden wird: der Freibetrag ist was anderes.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Müssen Erträge aus Cryptowährungen auch versteuert werden, wenn das Geld noch am Exchange liegt?
Schwierige frage - in Deutschland sine ja Krpytos kein gesetzliches Zahlungsmittel, können aus steuerlicher Sicht auch nicht mit Erträgen aus Aktien, Geldanlagen oder weiteren Finanzgeschäften verglichen werden. Für das Finanzamt sind die Erträge, die aus dem Handel mit Krypowährungen resultieren, vergleichbar mit Gewinnen bei Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen. Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro sind steuerfrei. Das ist aber alles irgendwie auch so halbgar deffiniert. Würde mich fragen ob das in Österreich ähnlich gehandhabt wird.
Re: Müssen Erträge aus Cryptowährungen auch versteuert werden, wenn das Geld noch am Exchange liegt?
In Österreich ist es nicht sehr viel anders, weil die EU die Richtung vorgibt und die Länder es dann entsprechend umzusetzen hätten. Durch das Kryptoverwahrgesetz vom letztem Jahr haben Krypto-Assets einen noch größeren Schub erfahren. Staatliche Währung ist es noch keine, jedoch selbst in der Gastronomie wird es Zahlungsmittel teilweise schon eingesetzt. So gesehen in München im Spätsommer 2020. Die Rechnung erhielt ich quasi als QR-Code, den ich über CoinBox eingescannt hatte. So wanderte der Betrag auf das digitale Börserl des Restaurantbesitzers. Das nutzte ich lediglich als Test, da der Krypto-Asset für mich nach wie vor ein Spekulationsobjekt bleibt. Abgesehen von der noch fehlenden Akzeptanz (weil noch zu fremd) und dem verhältnismäßig höheren Aufwand, sind die Kursschwankungen ein Risikofaktor für den Unternehmer. Um seinen betrieblichen Verpflichtungen gegenüber der Behörde nachkommen zu können, käme er noch nicht daran vorbei, die digitale Währung in eine staatliche umzutauschen. Dafür eignen sich mittlerweile Bitcoin-Automaten, die ich in der Hauptstadt Bayerns ebenso erhaschen konnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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