Hallo!
Ich möchte mit ein paar Leuten eine VPN teilen, da wir oft in Cafeés sind und dort trozdem sicheres und verschlüsseltes Internet haben wollen. Da ich aber nicht jeden, der die VPN benutzt gut kenne, wollte ich fragen was passiert, wenn einer von ihnen etwas illegales innerhalb der VPN macht z.b Copyrightverletzung und der Inhaber dann die IP-Adresse von der es ausgegangen ist (ist ja dann meine) klagt. Kann ich dann ohne logs trozdem der Klage ausweichen oder bin ich dann dran?
Danke!
Geteilte VPN: Piracy Klage
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Re: Geteilte VPN: Piracy Klage
Ja es ist immer noch deins deswegen werden auch deine Geräte beschlagnahmt, da es ja deine Idee war mit ihnen das VPN zu teilen. Ich denke du könntest Probleme damit bekommen, du solltest halt Regeln aufstellen damit sie es ganz normal nutzen können ohne das du dann als Verlierer steht.
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Re: Geteilte VPN: Piracy Klage
Hier hat mal wieder jemand einen uralten Thread exhumiert.
Dennoch:
Zivilrechtlich kann man als Gehilfe/Mitstörer haften, wobei das eher aus Deutschland bekannt ist.
In der Rechtsprechung in Deutschland ist es längst klar, dass der Mitstörer auch dann haftbar ist, wenn er nicht weiß, dass durch ihn der eigentliche Störer rechtswidrig handelt und er diese Handlungen durch sein Verhalten fördert.
In der österreichischen Rechtsprechung ist es aber immer noch unklar (habe kein OGH-Urteil konkret dazu gefunden) ob der Gehilfe/Mitstörer wissen muss, dass der Störer rechtswidrig handelt.
Wenn man nur seinen Internet-Anschluss oder sein VPN-Netzwerk Dritten anbietet kann man ja nicht wissen, dass diese den Anschluss missbrauchen um rechtswidrig zu handeln. Schon gar nicht kann man konkret wissen, wen sie damit schädigen werden.
Eigenartig, dass es dazu in Österreich noch keine wirkliche Judikatur zu geben scheint.
Das bislang besagte betrifft das Zivilrecht und damit Schadenersatzklagen, Unterlassungsklagen und Abmahnungen durch die Urheber.
Sanktioniert werden im Sinne des Strafrechts (zB nach §§ 91 ff UrhG) oder anderer Gesetze kann man als Mitstörer aber nicht. Die Beitragstäterschaft im Strafrecht stellt zu hohe Anforderungen, als dass sie jemand dadurch erfüllen könnte, indem er sein W-LAN nicht sichert oder anderen ohne konkret von ihren Plänen zu wissen diese Tatbestände verwirklichen zu wollen Zugriff aufs W-LAN bzw auf das VPN gewährt.
Dennoch:
Zivilrechtlich kann man als Gehilfe/Mitstörer haften, wobei das eher aus Deutschland bekannt ist.
In der Rechtsprechung in Deutschland ist es längst klar, dass der Mitstörer auch dann haftbar ist, wenn er nicht weiß, dass durch ihn der eigentliche Störer rechtswidrig handelt und er diese Handlungen durch sein Verhalten fördert.
In der österreichischen Rechtsprechung ist es aber immer noch unklar (habe kein OGH-Urteil konkret dazu gefunden) ob der Gehilfe/Mitstörer wissen muss, dass der Störer rechtswidrig handelt.
Wenn man nur seinen Internet-Anschluss oder sein VPN-Netzwerk Dritten anbietet kann man ja nicht wissen, dass diese den Anschluss missbrauchen um rechtswidrig zu handeln. Schon gar nicht kann man konkret wissen, wen sie damit schädigen werden.
Eigenartig, dass es dazu in Österreich noch keine wirkliche Judikatur zu geben scheint.
Das bislang besagte betrifft das Zivilrecht und damit Schadenersatzklagen, Unterlassungsklagen und Abmahnungen durch die Urheber.
Sanktioniert werden im Sinne des Strafrechts (zB nach §§ 91 ff UrhG) oder anderer Gesetze kann man als Mitstörer aber nicht. Die Beitragstäterschaft im Strafrecht stellt zu hohe Anforderungen, als dass sie jemand dadurch erfüllen könnte, indem er sein W-LAN nicht sichert oder anderen ohne konkret von ihren Plänen zu wissen diese Tatbestände verwirklichen zu wollen Zugriff aufs W-LAN bzw auf das VPN gewährt.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
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Re: Geteilte VPN: Piracy Klage
Jop war wieder mal ein Bot.Hier hat mal wieder jemand einen uralten Thread exhumiert.
Doch kann man. Fast jeder gescheite Router hat ein Logfile wo man sieht was da vorsich geht.Wenn man nur seinen Internet-Anschluss oder sein VPN-Netzwerk Dritten anbietet kann man ja nicht wissen, dass diese den Anschluss missbrauchen um rechtswidrig zu handeln.
Dachte sowas existiert nicht bei uns.Abmahnungen
Ich werde mein Wlan kostenlos für jeden öffnen ABER mit einer Software die auf den Router lauft wird jede Seite die aufgerufen werden soll geprüft ob diese auf der "Weissen Liste" steht und einer Kategorie umfasst wo der Inhalt bedenkenlos sein sollte.
Damit kann Ich zu 99,XX% sicher sein das niemand auf eine Seite geht die mölicherweise illegalen Inhalt aufruft.
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