Könnte ein dummer Scherz schlecht für mich ausgehen?
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- Registriert: 23.08.2013, 21:55
Könnte ein dummer Scherz schlecht für mich ausgehen?
Ich habe auf der seite ask.fm einen account erstellt und habe statt meinem Namen den einer anderen Person genommen. Sagen wir mal die Person heißt Christina Drimmel. Ich hab mich Christina Pimmel genannt und das Profilbild von Christina benutzt. Jetzt hat sie meine IP-Adresse herausgefunden und das ganze der Polizei gesendet. Habe ich was zu befürchten oder muss ich mir keinen Kopf machen. Wenn ja wie hoch wird die Strafe sein?
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Als Straftat kommt hier allenfalls § 115 (Beleidigung: "wer einen anderen öffentlich bloßstellt...") in Betracht. Beleidigung ist allerdings ein Privatanklagedelikt. Das heißt, dass die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft im Fall einer Anzeige nicht von sich aus ermittelt. Die Beleidigte muss selbst einen Verfolgungsantrag bei Gericht stellen. "Ankläger" im Strafverfahren ist dann die Beleidigte, nicht der Staatsanwalt.
Solltest Du aber noch ein Jugendlicher sein (=unter 18J), dann sind Privatanklagen unzulässig (§44 JGG). Der Staatsanwalt wird dann nur (mit Ermächtigung des Opfers) tätig, wenn dies aus besonderen pädagogischen Gründen oder zur Wahrung spezieller Interesse notwendig ist. Wenn Du Dir aber nur einmal einen schlechten Scherz erlaubt hast, dann liegt kein Grund für eine Verfolgung vor. Lösche den Account, entschuldige Dich bei Deinem Opfer und der Staatsanwalt wird es dabei bewenden lassen. Du brauchst in diesem Fall also keine Angst haben, vor dem Strafrichter zu landen.
Zivilrechtlich sieht die Sache aber anders aus. Egal ob Beleidigung oder nicht, man darf nicht einfach Fotos anderer Personen verwenden und diese veröffentlichen. Die abgebildete Person hat dann bestimmte zivilrechtliche Ansprüche (bspw: auf Unterlassung). Diese Ansprüche können auch mittels Klage vor einem Zivilgericht durchgesetzt werden. Du solltest daher auf jeden Fall den Account (inkl. sämtlicher Beiträge) löschen.[/i]
Solltest Du aber noch ein Jugendlicher sein (=unter 18J), dann sind Privatanklagen unzulässig (§44 JGG). Der Staatsanwalt wird dann nur (mit Ermächtigung des Opfers) tätig, wenn dies aus besonderen pädagogischen Gründen oder zur Wahrung spezieller Interesse notwendig ist. Wenn Du Dir aber nur einmal einen schlechten Scherz erlaubt hast, dann liegt kein Grund für eine Verfolgung vor. Lösche den Account, entschuldige Dich bei Deinem Opfer und der Staatsanwalt wird es dabei bewenden lassen. Du brauchst in diesem Fall also keine Angst haben, vor dem Strafrichter zu landen.
Zivilrechtlich sieht die Sache aber anders aus. Egal ob Beleidigung oder nicht, man darf nicht einfach Fotos anderer Personen verwenden und diese veröffentlichen. Die abgebildete Person hat dann bestimmte zivilrechtliche Ansprüche (bspw: auf Unterlassung). Diese Ansprüche können auch mittels Klage vor einem Zivilgericht durchgesetzt werden. Du solltest daher auf jeden Fall den Account (inkl. sämtlicher Beiträge) löschen.[/i]
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