grüß gott
Ich habe auf ebay einen Transporter ersteigert und bei der besichtigung sind ein paar kleine sachen aufgetreten die nicht in der auktionbeschreibung standen !
der auktionator hat auch dazu geschrieben " Spaßbieter werden zumindest mit verachtung bestraft"
jetzt habe ich aber schon nach 3 wochen auf einmal ein Rechtsanwaltschreiben von ihm bekommen das ich den Transporter abholen muss da sonst ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird !
meine Frage:
muss ich den Artikel jetzt kaufen oder kann ich zurücktreten?
mfg Christoph Kosel
ebay kauf problem !
Wenn Sie der Höchstbieter waren, dann haben Sie einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Allenfalls können Sie den Vertrag anfechten, wenn z.B. der Verkäufer schwerwiegende Mängel verheimlicht hat oä, nicht aber wegen Kleinigkeiten. Wahrscheinlich wurde auch Gewährleistung ausgeschlossen, oder?
Und Sie haben das Auto vor Abgabe Ihres Gebotes nicht besichtigt??????
Und Sie haben das Auto vor Abgabe Ihres Gebotes nicht besichtigt??????
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