Hallo liebe Mitglieder
Könnt ihr mir bei folgender Situation Helfen:
Ein Privatverkäufer verkauft auf der Ebay Plattform erfolgreich einen Gegenstand mit Rechnung.
Nach 1 Jahr meldet sich der Kunde da er mit Hilfe der Rechnung den mittlerweile Defekten Gegenstand ersetzt haben möchte.
Dieser Gegenstand wurde laut Rechnung aber bei einem Online-Versandhaus erworben.
Wer haftet nun: Der Verkäufer bei Ebay oder das Online-Versandhaus?
Verkauf mit Rechnung auf Ebay
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 33 Gäste