ich habe mal eine grundlegende Frage zum Internetrecht.
Wenn ich als Selbständiger eine Seite mit teilweise "relativer Pornographie" betreibe und diese gemäß dem "Pornographiegesetz des Bundes" absichere, ist es dann möglich auch Usern aus andere Ländern den Zutritt zu gewähren?
Ich möchte mich natürlich nicht in die Nesseln setzen in dem ich bspw. von Deutschen, Schweizerischen, etc Anwälten angefahren werde weil ich deren Jugendschutzbestimmungen nicht gerecht werde.
Es ist auch nicht mein Ziel diverse Bestimmungen in anderen Ländern zu umgehen.
Aber mal ganz ehrlich, wenn man die umliegenden Länder aussperrt schmälert das schon ganz schön die Userzahl...
Hoffe es kann mir jemand sagen auf welcher Seite der Gefängnismauer ich damit stehe

Viele liebe Grüße
Mr. Amatube