Deutsches Recht bei .de-Domain?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Phelaxis
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Deutsches Recht bei .de-Domain?

Beitrag von Phelaxis » 12.08.2009, 10:20

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Person A aus Österreich kommt und eine Website auf einem deutschen Server mit einer .de-Domain, sprich auch einer deutschen Domain, betreibt, welches Recht gilt dann? Das österreichische oder das deutsche Recht?

Wenn Person A auf dieser Website dann einen Vertrag mit einem deutschen schließt, welches Recht gilt dann?

Mit freundlichen Grüßen



MG
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Beitrag von MG » 12.08.2009, 10:55

Die Frage ist gut, würde aber Stunden dauern sie zu beantworten, weil es zig Anknüpfungspunkte und verschiedenste Bereiche gibt.

Schauen Sie z.B. einmal diese Seminar-Unterlagen durch, das gibt einen guten Überrblick (Achtung, das Seminar ist aus der Schweiz, also nicht EU!!)

http://www.internet-recht.ch/folien/IT-Recht_ss02_1.pdf

mfG

RA Michael Gruner
www.grupo.at

ragtek
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Beitrag von ragtek » 04.12.2009, 10:50

Darf ich eigentlich fragen wieso es hier zig Anknüpfungspunkte gibt und es Stunden dauern würde das zu erklären?

Gilt hier nicht in erster Linie das Herkunftslandprinzip und damit das Österreichische Recht?
Natürlich gibt es Ausnahmen, aber wie gesagt, in erster Linie geht man doch vom Herkunftslandprinzip aus.

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