Ehegattenunterhalt aufgrund Behinderung
Verfasst: 15.11.2018, 15:54
Hallo Jusline,
im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung möchte eine Madantin nicht auf den Ehegattenunterhalt gemäß §66 EheG verzichten. Begründung: Aufgrund einer 40%igen Behinderung sei nicht absehbar, ob die Mandantin ihre Berufstätigkeit auf Dauer aufrecht erhalten kann.
Aktuell ergibt sich aus den ausgewogenen Verdientsverhältnissen der beiden Mandanten rechnerisch kein Unterhaltsbetrag.
Ist die Forderung der Mandantin rechtens? Besteht bei einer derartigen Behinderung ein Rechtsanspruch auf Ehegattenunterhalt?
Danke für Ihre Infos!
im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung möchte eine Madantin nicht auf den Ehegattenunterhalt gemäß §66 EheG verzichten. Begründung: Aufgrund einer 40%igen Behinderung sei nicht absehbar, ob die Mandantin ihre Berufstätigkeit auf Dauer aufrecht erhalten kann.
Aktuell ergibt sich aus den ausgewogenen Verdientsverhältnissen der beiden Mandanten rechnerisch kein Unterhaltsbetrag.
Ist die Forderung der Mandantin rechtens? Besteht bei einer derartigen Behinderung ein Rechtsanspruch auf Ehegattenunterhalt?
Danke für Ihre Infos!