Wie kann ich Scheidung einreichen, wenn Gatte sich weigert?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Marlis82
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Wie kann ich Scheidung einreichen, wenn Gatte sich weigert?

Beitrag von Marlis82 » 15.09.2018, 17:02

Ich bin mit meinem Mann seit über 9 Jahren verheiratet, wir haben zwei Kinder (5 und 7 Jahre) und nachdem ich die letzten Jahre vergeblich versucht habe unserer "Beziehung" eine Chance zu geben, bin ich zum Schluss gekommen, dass die Situation für niemanden mehr tragbar ist. Ich möchte mich unbedingt scheiden lassen.
Wir sind seit vielen Jahren nicht mehr glücklich, auch wenn mein Mann nach wie vor die Augen davor verschließt. Vor über einem Jahr gab es auch einen Seitensprung meinerseits und auch mein Mann trifft sich immer mal wieder mit anderen Frauen seit ich mich von ihm im Mai letzten Jahres getrennt habe, es war aber angeblich noch nie was Ernstes. Seine extreme Eifersucht, Spioniererei und Kontrolle, gehen mir zu weit und ich muss endlich einen Schlussstrich ziehen. Wir sind zwar beziehungstechnisch getrennt, allerdings nicht was die Wohnsituation angeht.
Mein Mann will sich unter gar keinen Umständen scheiden lassen und weigert sich auch die Wohnung zu verlassen. Er meint, wenn ich die Familie kaputt machen will, dann soll ich gehen, aber die Kinder bleiben bei ihm.
Er könnte vorläufig auch hier wohnen bleiben, solange er die Grenzen respektiert, die eine Trennung mit sich bringt, aber das bekommt er nicht hin.
Welche Möglichkeiten habe ich die Scheidung einzureichen, wenn wir nach wie vor zusammen wohnen, und ich nicht ausziehen kann, ohne aktiv einen Scheidungsgrund zu setzten und mich so selbst in eine schlechtere Lage im Falle einer strittigen Scheidung zu bringen?
Ich bin wirklich verzweifelt, weil er nicht geht, mich aber auch nicht in Ruhe lässt und ich keine Möglichkeit habe, die gemeinsame Wohnung mit den Kindern zu verlassen.



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Wie kann ich Scheidung einreichen, wenn Gatte sich weigert?

Beitrag von Heron » 15.09.2018, 21:59

Gegen den Willen des Ehegatten können Sie sich in folgenden Fällen scheiden lassen:
- wenn der Ehegatte eine schwere Eheverfehlung begangen hat, die kausal zur Zerrüttung der Ehe geführt hat
- wenn die häusliche Gemeinschaft seit 3 Jahren aufgehoben ist und die Ehe unheilbar zerrüttet ist (der beklagte Ehepartner kann - wenn er sich nicht scheiden lassen möchte - einen begründeten Widerspruch einlegen und die Scheidung weitere 3 Jahre blockieren; nach 6 Jahren aufgehobener häuslicher Gemeinschaft kann eine Scheidung nicht mehr verhindert werden)

An sich können Sie in den in § 92 Abs 2 ABGB aufgezählten Fällen (Unzumutbarkeit des Zusammenlebens mit dem Ehegatten, insb. wegen körperlicher Bedrohung; gerechtfertigte getrennte Wohnungsnahme aus wichtigen persönlichen Gründen) aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen. Wenn nicht offensichtlich ist, dass einer dieser Gründe vorliegt, sollte - um zu verhindern, dass das Verlassen der Ehewohnung vom anderen Ehepartner als Pflichtverletzung vorgeworfen wird - ein Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme (nach § 92 Abs 3 ABGB) beim zuständigen Bezirksgericht gestellt werden.

Im Netz finden Sie zahlreiche Broschüren und Materialien zur Scheidung (zB diese hier: https://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachm ... tgeber.pdf. Vor Einleitung von gerichtlichen Schritten sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden (Anwalt, Frauen-/Familienberatungsstellen). Hinweisen möchte ich noch auf die Möglichkeit der Scheidungsmediation, bei der die unterschiedlichen Möglichkeiten und Folgen erörtert und ein Weg zur Trennung gefunden werden kann.

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