Bemessungsgrundlage Kindesunterhalt bei Pension bzw. Eigeneinkommen
Verfasst: 14.09.2018, 11:57
Ich hätte gerne gewusst wie sich der Kindesunterhalt bei der Pension berechnet. Als Angestellter wird das Jahresgehalt genommen und somit sind die letzten 12 Monate ausschlaggebend. Wenn nun erst 1 oder 2 Pensionsgehälter bezogen wurden, werden die 10 normalen Monate davor ebenfalls hineingereicht? Wie schaut das dann aus?
Weiters hätte ich gerne gewusst wie es mit dem Eigeneinkommem des Kindes aussieht. Bei einem geringfügigen Job wird das Eigeneinkommem ja teils gegen den Unterhalt gerechnet. Wenn nun ein Elternteil Naturalunterhalt leistet, wird das Eigeneinkommem des Kindes aliquot auf beide aufgeteilt?
Wie schaut es bei 3-monatigen Pflichtpraktika mit ca. € 500 pro Monat aus? Ist es gleichwertig wie ein Ferialpraktikum oder als Eigeneinkommem anzurechnen?
Habe dazu noch nichts eindeutiges gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen
Weiters hätte ich gerne gewusst wie es mit dem Eigeneinkommem des Kindes aussieht. Bei einem geringfügigen Job wird das Eigeneinkommem ja teils gegen den Unterhalt gerechnet. Wenn nun ein Elternteil Naturalunterhalt leistet, wird das Eigeneinkommem des Kindes aliquot auf beide aufgeteilt?
Wie schaut es bei 3-monatigen Pflichtpraktika mit ca. € 500 pro Monat aus? Ist es gleichwertig wie ein Ferialpraktikum oder als Eigeneinkommem anzurechnen?
Habe dazu noch nichts eindeutiges gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen