Einvernehmliche Scheidung

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
Divad
Beiträge: 4
Registriert: 28.08.2018, 18:49

Einvernehmliche Scheidung

Beitrag von Divad » 28.08.2018, 19:16

Guten Abend,

ich hätte mal eine Frage zu meiner Scheidung.
Fakten: habe eine Einvernehmliche Scheidung laut Paragraph 55a EheG vor knapp 2,5 Jahren hinter mir. Damals habe ich die Scheidungsvereinbarung von meinem Anwalt aufsetzen lassen. Die Ex Frau war einverstanden mit dem Schreiben usw. Wir haben dann die Scheidung ohne Anwalt unterzeichnet.
Wir haben das gemeinsame Obsorgerecht, wir haben einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht und ich habe die Kinder 11 Tage bei mir von Dienstag bis Sonntag jede 2 Woche, funktionierte bis vor kurzem sehr gut....

Ich muss auch keine Alimente zahlen da sie 11 Tage bei mir sind und die Ex Frau ein sehr sehr hohes Gehalt hat, da bekomme ich sogar eine Kleinigkeit bzw ist es eh für die Kinder. Das Kindergeld bekommt Sie natürlich.

Jetzt will meine Ex Frau folgendes:
Sie will mir die Kinder jetzt nur 9 bis 10 Tage geben, schrieb das angeblich die Kinder es so wollen, damit ich nichts bekomme.

Imprinzip brauche ich Ihr Geld nicht, es war eh für die Kinder und ich verdiene ja auch nicht so schlecht.

Was muss ich jetzt tun ? Muss ich dem Gericht melden das die Kinder weniger zu mir wollen ?

Muss ich dann Alimente zahlen ? Die verdient eh schon so viel ?

Darf sie das einfach so ? Zu sagen ich bekomme die Kinder weniger und kein Geld?

Nochmals: Es geht mir nicht ums Geld, damals wollte ich die Kinder 50/50

ich war nähmlich der der sich um die Kinder kümmerte, sie angezogen hat, sie in den Kindergarten gebracht hat und auch in die Schule, ich war es der Ihnen Schlaflieder gesungen hat usw damit Sie Karriere machen kann.

Vielleicht hat ja einer einen Rat was ich machen kann ?

Wünsche einen schönen Abend.



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Einvernehmliche Scheidung

Beitrag von Heron » 29.08.2018, 06:21

Offenbar liegt derzeit hinsichtlich der Betreuung der Kinder eine gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile vor. Bei gleichteiliger Betreuung würde sich bei vergleichbarem Einkommen der Elternteile die wechselseitige Geldunterhaltspflicht aufheben. Da die Kindesmutter mehr als Sie verdient, erhalten die Kinder derzeit geringen Geldunterhalt von der Kindesmutter, der an Sie ausbezahlt wird. Nach der Rechtsprechung wurde lange Zeit gleichteilige Betreuung dann gesehen, wenn kein Elternteil mindestens zwei Drittel der Betreuung übernimmt.

Abzuklären wäre, wie in der Scheidungsfolgenvereinbarung die Betreuung der Kinder geregelt wurde bzw. ob festgelegt wurde, bei welchem Elternteil die Kinder überwiegend betreut werden sollen. Der Wegfall von mehreren Betreuungstagen pro Monat würde den Entfall der gleichteiligen Betreuung bedeuten und hätte zur Folge, dass Sie geldunterhaltspflichtig werden, sich aber die über das normale Maß hinausgehende Betreuung der Kinder mindernd auswirkt (altersabhängig gilt die Betreuung an ca. 80 Tagen im Jahr als gewöhnliches Ausmaß für das Kontaktrecht). Das hohe Einkommen der Kindesmutter würde Ihre Geldunterhaltspflicht nicht zusätzlich mindern.

Divad
Beiträge: 4
Registriert: 28.08.2018, 18:49

Re: Einvernehmliche Scheidung

Beitrag von Divad » 29.08.2018, 18:32

Hallo nochmals,

in der Scheidungsvereinbarung steht:

Bezüglich der beiden ehelichen Kinder ...., geb. ..... und ..... geb ..... vereinbaren .... und .......Folgendes:

a) Es wird zwischen den Eltern das gemeinsame Obsorgerecht bezüglich der beiden Kinder .... geb. ...... und ....... geb vereinbart. Der hauptsächliche Lebensmittelpunkt der beiden Kinder befindet sich bei ( Mutter)

b) Das Kontaktrecht des Kindesvaters ....... bezüglich der beiden Kinder ....geb. .....und ....geb. ....wird wie folgt geregelt:
​Der Kindesvater ist berechtigt, an jeden Dienstag 07h bis Sonntag 18h die beiden ​Kinder zu sich zu nehmen und zwar alle 14 Tage.
​Über ein Kontaktrecht wie Weihnachtsferien, Osterferien, Semesterferien, ​Sommerferien etc. ​werden sich die Eltern außergerichtlich einigen.


So steht es drinnen.

Danke für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Einvernehmliche Scheidung

Beitrag von Heron » 29.08.2018, 22:51

Es gibt also in Ihrem Fall eine klare Regelung des Kontaktrechts, diese kann einvernehmlich oder andernfalls vom Gericht abgeändert werden.

An Ihrer Stelle würde ich auf die Beibehaltung der bisherigen Regelung bestehen, dabei auf die einvernehmliche Regelung und das Wohlverhaltensgebot verweisen. Wird Ihnen die Ausübung im vereinbarten Ausmaß vom anderen Elternteil verweigert, kann dies unter Umständen auch Auswirkungen auf die Obsorge haben. Vor der Einleitung von gerichtlichen Schritten wäre die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung sinnvoll.

Divad
Beiträge: 4
Registriert: 28.08.2018, 18:49

Re: Einvernehmliche Scheidung

Beitrag von Divad » 29.08.2018, 23:10

Vielen Dank für die Antwort.

Werde mir Rat einholen. Angeblich wollen die Kinder ja 1 Tag weniger zu mir komisch nur das sie genau 1 Tag weniger zu mir wollen, wahrscheinlich damit die Ex nicht zahlen muss.

Werde mich Informieren.

Will nicht das die Kinder vor Gericht müssen.

Danke

Divad
Beiträge: 4
Registriert: 28.08.2018, 18:49

Re: Einvernehmliche Scheidung

Beitrag von Divad » 04.09.2018, 18:32

Habe morgen einen Termin beim Anwalt.

Kinder sollten heute bei mir sein doch sie sagte geht nicht. Habe trotzdem meine Tochter geholt und in die Schule gefahren. Habe mit der Ex Frau geschrieben ( SMS) habe gesagt das ich mich Informieren werde. Sie sagte tue es. Habe geschrieben das ich es komisch finde das die Kinder jetzt 1 ??? TAG weniger zu mir wollen und das genau nach Ihrem Urlaub.....

Sie schrieb ja sie hat die Kinder gefragt und es ist ihre Entscheidung. Habe mir eh gedacht das es von ihr kommt und nicht von den Kindern.

Es hat jetzt 2,5 Jahre funktioniert und jetzt will sie das die Kinder weniger kommen. Naja bin gespannt wie es weiter geht.

Ich will eigentlich keine Diskussionen und schauen das es ohne Gericht gelöst wird. Wenn es nicht anders geht dann zahle ich halt.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste