Kindesunterhalt nachträglich einfordern
Verfasst: 22.08.2018, 18:03
Mein Ex-Mann hat in den letzten 3 Jahren zu wenig Unterhalt für unsere beiden Kinder bezahlt. Ich wusste es zwar, habe aber um des Friedens willen nichts unternommen (sehr konfliktreiche Beziehung). Der bezahlte Betrag lag über dem Regelbedarf, entsprach aber prozentuell nicht dem Gesetz. Wir haben gemeinsame Obsorge, die Kinder haben immer bei mir gelebt.
Nun sind sie 18 und ihr Vater hat ihnen den Differenzbetrag, den er monatlich zu wenig überwiesen hat, direkt auf ihre Konten überwiesen (pro Kind 5700 €).
Das klingt ja vielleicht ganz nett, aber wir hätten das Geld als Familie sehr nötig gehabt. Könnte ich den Differenzbetrag von ihm einklagen, obwohl er ihn nun an die Kinder bezahlt hat? Nur zur Sicherheit: ich möchte das Geld nicht den Kindern wegnehmen, sondern von ihm fordern.
Nun sind sie 18 und ihr Vater hat ihnen den Differenzbetrag, den er monatlich zu wenig überwiesen hat, direkt auf ihre Konten überwiesen (pro Kind 5700 €).
Das klingt ja vielleicht ganz nett, aber wir hätten das Geld als Familie sehr nötig gehabt. Könnte ich den Differenzbetrag von ihm einklagen, obwohl er ihn nun an die Kinder bezahlt hat? Nur zur Sicherheit: ich möchte das Geld nicht den Kindern wegnehmen, sondern von ihm fordern.