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Kindesunterhalt Regelbedarf insgesamt oder pro Elternteil?

Verfasst: 22.07.2018, 10:45
von Kluborak
Ich habe eine Frage zum Regelbedarf Kindesunterhalt, nachdem diese nach eingehender Suche nicht beantwortet ist.

Die üblichen Aussagen und Tabellen zum Regelbedarf sind überall vermerkt. Leider kopiert im Internet jeder von jedem, sodass mir ein äußerst wichtiges Detail völlig unbeantwortet, zumindest explizit unerwähnt erscheint.

Wie bekannt ist ja der Regelbedarf für Kinder über 19 Jahre derzeit (2018) 569 Euro.

Meine Frage ist: Steht dieser theoretisch notwendige Betrag dem Kind von beiden (getrennt lebenden) Eltern zu oder von jeweils einem Elternteil?

Im ersten Fall würden sich die Eltern dann ja den Betrag teilen müssen, was 284,5 Euro pro Elternteil bedeutet. Im zweiten Fall würde dem Kind insgesamt 1138 Euro zustehen, da ja Regelbedarf pro Elternteil.

WICHTIG! Um es gleich vorweg zu nehmen: Natürlich ist mir klar, dass der reale Betrag vorrangig und üblicherweise durch die Prozent-Methode ermittelt wird, aber der real zu zahlende Betrag ist hier NICHT die Frage. Meine Frage bezieht sich rein auf die Berechnung und Anwendung des Regelbedarfs (beispielsweise im Anspannungsfall)!

Bitte um Antwort auf meine Frage!

Re: Kindesunterhalt Regelbedarf insgesamt oder pro Elternteil?

Verfasst: 22.07.2018, 19:16
von Heron
Derjenige Elternteil, bei dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung indem er Naturalunterhalt leistet, dh er stellt dem Kind Wohnmöglichkeit, Kleidung, Unterricht, Freizeitgestaltung, etc. zur Verfügung. Der andere Elternteil hat Geldunterhalt zu leisten. Dieser wird nach der Prozentmethode berechnet und nicht geteilt.

Wird das Kind von jenem Elternteil, der Geldunterhalt leistet, mehr als das übliche Maß betreut (altersabhängig ist 1 Besuchstag pro Woche üblich), reduziert dies seine Geldunterhaltsleistung. Bei gleichteiliger Betreuung, also wenn beide Elternteile wechselweise das Kind betreuen, hebt sich bei gleichem Einkommen der Eltern die wechselweise Geldunterhaltspflicht auf. Befindet sich das Kind in Drittpflege (wird also von keinem Elternteil betreut, sondern lebt zB. bei Großeltern), haben beide Elternteile Geldunterhalt zu leisten.

Re: Kindesunterhalt Regelbedarf insgesamt oder pro Elternteil?

Verfasst: 22.07.2018, 20:09
von Kluborak
Ja ich weiß. Das beantwortet aber nicht meine Frage.

Auf wie viel würden die beiden Eltern aufgrund eines Regelbedarfs von 569 Euro angespannt werden, wenn das Kind bei keinem der beiden wohnt?

Auf jeweils 284,5 Euro oder auf jeweils 569 Euro?

Re: Kindesunterhalt Regelbedarf insgesamt oder pro Elternteil?

Verfasst: 23.07.2018, 07:48
von Heron
Bei Dritt- oder Eigenpflege richtet sich der zu leistende Unterhalt nach dem Gesamtbedarf des Unterhaltsberechtigten. Der Regelbedarf alleine (in Ihrem Beispiel € 569,-) reicht dazu regelmäßig nicht aus. Zuerst wird der Gesamtunterhaltsbedarf des Kindes ermittelt; bei Eigenpflege und durchschnittlichen Lebensverhältnissen wird dieser etwa in Höhe des doppelten Regelbedarfs angenommen. Bei gleichem Einkommen der Eltern hätte so jeder Elternteil 569 Euro an Unterhalt zu zahlen, sofern dieser Betrag auch nicht die nach Prozentmethode bestimmte Grenze der Leistungsfähigkeit überschreitet.