Trennung/Unterhalt

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Edele
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Trennung/Unterhalt

Beitrag von Edele » 04.06.2018, 14:57

Hallo, ich benötige bitte eine Hilfestellung.
Ich bin nun vier Jahren mit meinem Mann verheiratet. Ich habe damals alles aufgegeben, tolle Mietwohnung mit Garten, gesamten Hausrat, Möbel, einfach alles.

Leider sind wir derzeit im Begriff uns zu trennen. Ich hab eine damals 7 jährige Tochter mitgebracht ( jetzt 13 ) und mein Mann meint....er ist es nicht gewohnt die Nummer zwei zu sein.
Da ich eine Krebserkrankung hatte, bin ich derzeit in Rehapension und mein Einkommen ist nicht hoch.
Nun zu meinen Fragen:
werde ich Unterhalt von meinem Mann bekommen?
darf ich ausziehen ohne damit auf etwas zu verzichten?

Danke für die Mitteilung
lg



Heron
Beiträge: 385
Registriert: 31.05.2018, 14:13

Re: Trennung/Unterhalt

Beitrag von Heron » 04.06.2018, 21:17

Grundsätzlich haben beide Ehepartner nach Kräften zum ehelichen Unterhalt beizutragen. Der haushaltsführende Ehegatte hat bei aufrechter Ehe einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser bemisst sich bei vorhandenem Eigeneinkommen auf 40% des Gesamteinkommens, wobei das Eigeneinkommen zu berücksichtigen ist. Das heißt, beide Einkommen werden zusammengezählt, davon steht dem Unterhaltsberechtigten 40% zu. Von diesem errechneten Anspruch ist das Eigeneinkommen (bei Ihnen Rehapension) abzuziehen und Sie können die Differenz zum errechneten Unterhaltsanspruch fordern.

Aus dieser Formel ergibt sich, dass nur dann ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn das Einkommen des besser verdienenden Ehegatten um mehr als 50% höher liegt, als das Einkommen des haushaltsführenden Ehegatten. Rechenbeispiel: Frau (führt Haushalt): 800 Euro Einkommen, Mann 1200 Einkommen; zusammengezählt ergibt 2000 Euro, davon 40% ergibt 800 Euro; davon das Eigeneinkommen (800 Euro) abgezogen, ergibt sich kein Unterhaltsanspruch.

Sollte der Ehegatte weitere Unterhaltspflichten, zB gegenüber seinen Kindern, haben, reduziert sich der Prozentsatz um 4% pro Unterhaltsberechtigtem. Bei krassen Einkommensunterschieden bzw. gar keinem Eigeneinkommen wird ein Prozentsatz von 33 Prozent angewendet.

Zur zweiten Frage, zu den ehelichen Pflichten gehört die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen. Wenn sich beide Ehegatten zur gesonderten Wohnungsnahme einigen, ist es natürlich zulässig, dass Sie aus der bisherigen Ehewohnung ausziehen. Einseitig können Sie bei gewichtigen persönlichen Gründen eine getrennte Wohnung nehmen. Sie können bei Gericht eine Entscheidung über die gesonderte Wohnungsnahme veranlassen (Antrag nach § 92 Abs 3 ABGB). Damit verhindern Sie, dass Ihnen der Ehepartner ein grundloses oder böswilliges Verlassen der Ehewohnung als Pflichtverletzung vorwirft. Der Unterhaltsanspruch würde bei begründeter bzw. gerichtlich genehmigter gesonderter Wohnungsnahme weiter bestehen.

Edele
Beiträge: 21
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Re: Trennung/Unterhalt

Beitrag von Edele » 05.06.2018, 09:46

Danke für die Mitteilung.
Lg

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