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Ausgleichszahlung Scheidungsfolgenvergleich

Verfasst: 04.09.2017, 19:28
von a684dd572b1887661782981659331eed_51
Letztes Jahr im Dezember 2016 habe ich mich von meiner Frau einvernehmlich scheiden lassen. Im Scheidungsfolgenvergleich wurde eine Ausgleichszahlung für das Eigenheim von 48000 Euro und zwar in Raten ab 01.01.2017 zu je 400 Euro, wobei beim Verkauf des Hauses der gesamte offene Betrag sofort fällig wird beschlossen. Auf Grund ihrer Lebenssituation haben wir uns mündlich ausgemacht die monatlichen Raten bis zum Verkauf des Hauses auszusetzen. Meine Ex Frau und der Käufer haben heute den Kaufvertrag des Hauses bei einen Rechtsanwalt der mir bekannt ist unterzeichnet. Eine freiwillige Zahlung ihrerseits ist nicht zu erwarten.

Frage:
Habe ich die Möglichkeit direkt über den Rechtsanwalt meine Ausgleichszahlung zuerhalten da es ein vollstreckbarer Beschluss des Bezirksgericht ist?
Muss der Rechtsanwalt den Scheidungsfolgenvergleich umsetzen da er den Kaufpreis des Hauses für meine Ex Frau entgegen nimmt( Treuhandkonto)?

Vielen Dank für eine fundierte Antwort

Re: Ausgleichszahlung Scheidungsfolgenvergleich

Verfasst: 06.09.2017, 17:18
von Hubert Neubauer
Sie können eine Forderungsexekution einbringen, dh, der RA müsste den in Exekution gezogenen Betrag direkt an Sie auszahlen.

Wurde die Ausgleichszahlung grundbücherlich sichergestellt?