Pflichtteilsanspruch
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Pflichtteilsanspruch
Eine Frau bringt zwei halbwüchsige Kinder in die Ehe mit. Ca. ein Jahr nach der Eheschließung verstirbt die Frau. Besteht für die mittlerweile erwachsenen Kinder ein Pflichtteilanspruch gegenüber dem hinterbliebenen Witwer? Danke für eine Auskunft.
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Re: Pflichtteilsanspruch
Warum Pflichtteil? Die Kinder beerben die Mutter. Vom Ehemann der verstorbenen erben sie ohne Testament nix.
Re: Pflichtteilsanspruch
Gibt es ein Testament, in welchem der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wurde, dann haben die hinterbliebenen Kinder gegen ihn einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil (egal wie alt sie schon sind).
Gibt es kein Testament, dann erhält jeder -nach der gesetzlichen Erbfolge- 1/3 des Nachlasses (Ehegatte, Kind, Kind).
Gibt es kein Testament, dann erhält jeder -nach der gesetzlichen Erbfolge- 1/3 des Nachlasses (Ehegatte, Kind, Kind).
Zuletzt geändert von lexlegis am 08.08.2017, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Pflichtteilsanspruch
Die FRAU ist gestorben, nicht der Ehegatte. Es geht darum, ob die Kids gegenüber dem Ehegatten einen Pflichtteilanspruch haben. Dies ist zu bejahen (bei gewillkürter Erbfolge).schanzenpeter hat geschrieben: ↑07.08.2017, 16:49Warum Pflichtteil? Die Kinder beerben die Mutter. Vom Ehemann der verstorbenen erben sie ohne Testament nix.
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