Unterhaltszahlung an Sohn nachdem er schon selbsterhaltungsfähig war?

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Werner
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Registriert: 03.08.2017, 12:02

Unterhaltszahlung an Sohn nachdem er schon selbsterhaltungsfähig war?

Beitrag von Werner » 03.08.2017, 12:40

Hallo,

Ich hoffe es kann mir wer weiterhelfen, da es für mich wirklich eine wichtige Sache ist.

Ich hatte im April 2017 den Verdacht, dass mein mittlerweile 21 jähriger Sohn zu unrecht noch Unterhalt bezieht,
weil ich keinerlei Info hatte, ob er noch zur Schule geht oder schon arbeitet.
Im Zuge dessen habe ich im Mai 2017 einen Opositionsantrag gestellt und heute den 2. Termin beim BG Wr. Neustadt wahrgenommen, da sich mein Sohn geäußert hatte.

Es hat sich folgendes herausgestellt:
Zwischen 2014 und 2016 war er fast ständig berufsttätig.
Mit 2 Ausnahmen wo er "Angestellter" war (das war je ein Monat), war er immer nur geringfügig beschäftigt.
Im Juni 2016 hat er maturiert.
Zwischen 08.2016 und 01.2017 war er fix angestellt bei einer Firma.
Zwischen 01.2017 und 09.2017 ist er im Zivildienst.

Heute wurde vom BG Wr. Neustadt der Beschluss gefasst, dass für den Zeitraum 08.2016 bis 09.2017 der Anspruch auf Unterhaltszahlung erloschen ist.

Nun meine 2 Fragen:
  • Wie ist mit den geleisteten Unterhaltszahlungen in diesem Zeitraum zu verfahren?
    Muss ich diese einklagen oder muss ich mich da mit meinem Sohn einigen?
  • Mein Sohn geht ab 10.2017 studieren.
    Liegt hier ein Recht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Unterhaltszahlung wieder auflebt?
    Immerhin war er ja bereits 6 Monate berufstätig und selbsterhaltungsfähig.
Mit Besten Dank für eine Aufklärung bzw. Hilfestellung was ich ggf. weiter tun soll
lg. Werner



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