Kindesunterhalt grundsätzliche Fragen
Verfasst: 11.01.2017, 23:07
Guten Abend,
bin etwas im Stress: Vor Jahren wurde im Scheidungsvergleich eine Unterhaltszahlung an die beiden Kinder festgeschrieben. Damals war der Betrag deutlich über dem Regelbedarf aber unter den 16%. Das Jugendamt hat dem zugestimmt. Heute schaut die Sache anders aus und die Ex verlangt jetzt pronto 2x 20% vom Jahresnetto oder Klage...
Ich bin der Meinung, der damals vereinbarte Fixbetrag zählt weiterhin und auch in Zukunft. Wozu sonst soll man das in die Vergleichsausfertigung schreiben? Liege ich da falsch?
Die Ex ist auch der Meinung, Ihr Anteil würde sich durch den Naturalanteil vollständig erschöpfen. Ich kenne ihr Einkommen nicht (Bankangestellte, Vollzeit). Kann mein Anteil durch Ihr Einkommen reduziert werden oder braucht sie wirklich nur Wohnung bereit stellen? Wird die Kinderbeihilfe angerechnet und vielleicht noch andere Unterstützung angerechnet?
Die Regel ab 15 Jahre 20%/Kind ist einfach aber ist der Unterhalt wirklich so 'plump' zu ermitteln?
Wenn ich mit ihr eine neue Unterhaltshöhe vereinbaren könnte, würde diese dann gelten oder muss der neue Betrag auch wieder extra von irgendwem abgesegnet werden? Genügt dann die Vereinbarung oder müssen Unterlagen beigestellt werden?
Ich möchte den Kindern sicher nichts vorenthalten, die sollen bekommen was sie *brauchen* aber ich möchte auch nicht, dass es sich die Ex auf meine Kosten ein bequemes Leben einrichtet. Schließlich habe ich ihr damals bis aufs Auto alles - ausbezahlte Wohnung, Sparbücher, Aktien, echt alles - überlassen und habe selbst mit Krediten neu gestartet.
Viele Fragen, ich weiß. Aber vielleicht nimmt sich jemand die Zeit und antwortet mir kurzfristig.
LG Erwin
bin etwas im Stress: Vor Jahren wurde im Scheidungsvergleich eine Unterhaltszahlung an die beiden Kinder festgeschrieben. Damals war der Betrag deutlich über dem Regelbedarf aber unter den 16%. Das Jugendamt hat dem zugestimmt. Heute schaut die Sache anders aus und die Ex verlangt jetzt pronto 2x 20% vom Jahresnetto oder Klage...
Ich bin der Meinung, der damals vereinbarte Fixbetrag zählt weiterhin und auch in Zukunft. Wozu sonst soll man das in die Vergleichsausfertigung schreiben? Liege ich da falsch?
Die Ex ist auch der Meinung, Ihr Anteil würde sich durch den Naturalanteil vollständig erschöpfen. Ich kenne ihr Einkommen nicht (Bankangestellte, Vollzeit). Kann mein Anteil durch Ihr Einkommen reduziert werden oder braucht sie wirklich nur Wohnung bereit stellen? Wird die Kinderbeihilfe angerechnet und vielleicht noch andere Unterstützung angerechnet?
Die Regel ab 15 Jahre 20%/Kind ist einfach aber ist der Unterhalt wirklich so 'plump' zu ermitteln?
Wenn ich mit ihr eine neue Unterhaltshöhe vereinbaren könnte, würde diese dann gelten oder muss der neue Betrag auch wieder extra von irgendwem abgesegnet werden? Genügt dann die Vereinbarung oder müssen Unterlagen beigestellt werden?
Ich möchte den Kindern sicher nichts vorenthalten, die sollen bekommen was sie *brauchen* aber ich möchte auch nicht, dass es sich die Ex auf meine Kosten ein bequemes Leben einrichtet. Schließlich habe ich ihr damals bis aufs Auto alles - ausbezahlte Wohnung, Sparbücher, Aktien, echt alles - überlassen und habe selbst mit Krediten neu gestartet.
Viele Fragen, ich weiß. Aber vielleicht nimmt sich jemand die Zeit und antwortet mir kurzfristig.
LG Erwin