Kindesunterhalt grundsätzliche Fragen

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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ErSe
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Kindesunterhalt grundsätzliche Fragen

Beitrag von ErSe » 11.01.2017, 23:07

Guten Abend,

bin etwas im Stress: Vor Jahren wurde im Scheidungsvergleich eine Unterhaltszahlung an die beiden Kinder festgeschrieben. Damals war der Betrag deutlich über dem Regelbedarf aber unter den 16%. Das Jugendamt hat dem zugestimmt. Heute schaut die Sache anders aus und die Ex verlangt jetzt pronto 2x 20% vom Jahresnetto oder Klage...

Ich bin der Meinung, der damals vereinbarte Fixbetrag zählt weiterhin und auch in Zukunft. Wozu sonst soll man das in die Vergleichsausfertigung schreiben? Liege ich da falsch?

Die Ex ist auch der Meinung, Ihr Anteil würde sich durch den Naturalanteil vollständig erschöpfen. Ich kenne ihr Einkommen nicht (Bankangestellte, Vollzeit). Kann mein Anteil durch Ihr Einkommen reduziert werden oder braucht sie wirklich nur Wohnung bereit stellen? Wird die Kinderbeihilfe angerechnet und vielleicht noch andere Unterstützung angerechnet?

Die Regel ab 15 Jahre 20%/Kind ist einfach aber ist der Unterhalt wirklich so 'plump' zu ermitteln?

Wenn ich mit ihr eine neue Unterhaltshöhe vereinbaren könnte, würde diese dann gelten oder muss der neue Betrag auch wieder extra von irgendwem abgesegnet werden? Genügt dann die Vereinbarung oder müssen Unterlagen beigestellt werden?

Ich möchte den Kindern sicher nichts vorenthalten, die sollen bekommen was sie *brauchen* aber ich möchte auch nicht, dass es sich die Ex auf meine Kosten ein bequemes Leben einrichtet. Schließlich habe ich ihr damals bis aufs Auto alles - ausbezahlte Wohnung, Sparbücher, Aktien, echt alles - überlassen und habe selbst mit Krediten neu gestartet.

Viele Fragen, ich weiß. Aber vielleicht nimmt sich jemand die Zeit und antwortet mir kurzfristig.

LG Erwin



juristischerratundtat
Beiträge: 92
Registriert: 20.09.2016, 08:24

Beitrag von juristischerratundtat » 12.01.2017, 11:59

Sehr geehrter Fragesteller,

Die Sache ist etwas komplizierter, um das verlässlich beurteilen zu können müsste man sich die Unterlagen anschauen.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch den Kindesunterhalt regeln, die Frage ist, wer Partei des Vergleichs war. Waren es nur Sie und Ihre Exfrau, brauchen Sie keine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung, die Vereinbarung ist auch rechtswirksam, sie gilt aber nur zwischen Ihnen und Ihrer Ex.
In diesem Fall könnte die Ex wohl schon probieren den Unterhalt einzuklagen aber nur stellvertretend für die Kinder. Das wäre aber etwas kompliziert.

Die Forderung Ihrer Ex ist aber generell nicht realistisch, 40 % Ihres Einkommens wären zu viel. Familienbeihilfe wird nicht abgezogen, andere Förderungen schon.

Ob die Unterhaltspflicht Ihrer Exfrau durch den Naturalunterhalt abgegolten wird, ist anzusehen. Wenn die Kinder bei ihr wohnen und dort alles kriegen ist das aber anzunehmen.

Jedenfalls berücksichtigt werden müssen die Zeiten der tatsächlichen Betreuung, wenn also die Kinder jedes zweite Wochenende bei Ihnen sind (oder wann auch immer), dann müssen diese Zeiten von Ihrer Unterhaltspflicht abgezogen werden.

Ich würde Ihnen raten sich bei einem Anwalt/am Amtstag/ beim Jugendamt beraten zu lassen wie weiter vorzugehen ist, ohne Kenntnis der genauen Umstände kann wohl keine Vorgehensweise vorgeschlagen werden. Wenn Sie in Wien leben können Sie gerne auch zu einem unverbindlichen Erstgespräch vorbeikommen.

Haben Sie noch Fragen?

MfG
juristischerratundtat@gmail.com

rechtistecht
Beiträge: 11
Registriert: 01.02.2017, 11:20

Beitrag von rechtistecht » 02.02.2017, 06:06

Danke an Herr @Jodlbauer
Ein Freund von mir hat selbiges Problem. Habe Ihre Antwort direkt weitergeleitet!

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