§ 66 EheG Unterhalt
Verfasst: 03.11.2016, 16:31
Ich finde dieses Gesetz sehr ungerecht und es gehört dringend geändert. Ich soll jetzt Unterhalt für die geschiedene Gattin bezahlen, weil sie so wenig Pension bekommmt, mit der ich nur 5 Jahre verheiratetwar. Sie war allerdings vorher über 20 Jahre mit einem anderen Mann verheiratet, hat von diesem 4 Kinder, war jahrelang bei den Kindern zu Hause und bekommt aus diesem Grund so wenig Pension. Ich habe also absolut keine Schuld das diese Frau jetzt so wenig Pension bekommt - bezahlen soll der Schuldige, nämlich ihr erster Mann. Ich denke ich bin nicht der Einzige dem es so oder ähnlich ergeht. Dieses Gesetz gehört dringend reformiert !!!