Zivilprozess einer Scheidung von 1920

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schitho
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Zivilprozess einer Scheidung von 1920

Beitrag von schitho » 16.09.2016, 15:25

Guten Tag,

ich betreibe private Ahnenforschung und habe vom Stadt- und Landesarchiv Wien den Scheidungsakt des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien betreffend meiner Urgroßmutter bekommen. Er ist größtenteils gut lesbar, nur an manchen Stellen gibt es Brandspuren, so dass einzelne Textpassagen leider nicht zu lesen sind. Möglicherweise wurde der Akt beim Justizpalasbrand 1927 beschädigt. Der Akt stellt sich für mich so dar:

Er (Franz) klagte sie (Serafine = meine Urgroßmutter). Aus den Unterlagen kann ich folgenden zeitlichen Ablauf feststellen:

19.06.1920: Franz beantwortet Fragebogen hinsichtlich Vermögen (Einkommen)
21.06.1920: Äußerung des Bezirksamtes zum Fragebogen
22.06.1920: Zeugnis zur Erlangung des Armenrechtes für Franz.
06.07.1920: Rechtsanwalt bringt im Auftrag von Franz Scheidungsklage ein
13.07.1920: Serafine beantwortet Fragebogen hinsichtlich Vermögen (Einkommen)
14.07.1920: Äußerung des Bezirksamtes zum Fragebogen
24(?).07.1920: Zeugnis zur Erlangung des Armenrechtes für Serafine.
24.07.1920: 1. Versöhnungsversuch vor Gericht
31.07.1920: 2. Versöhnungsversuch vor Gericht
07.08.1920: 3. Versöhnungsversuch vor Gericht
14.08.1920: Öffentliche mündliche Verhandlung. Serafine bestreitet Vorwürfe. Der Richter beschließt, dass Serafine binnen 4 Wochen (bis 23.9.1920) die Möglichkeit hat eine Klagebeantwortung dem Gericht zu übermitteln
22.10.1920: Rechtsanwalt stellt im Auftrag von Franz einen Antrag auf Versäumnisurteil, weil von Serafine keine Klagebeantwortung übermittelt wurde
25.10.1920: Versäumnisurteil über Scheidung von Tisch und Bett wegen alleinigen Verschulden von Serafine.

Das Scheidungsverfahren hat also 3 Monate gedauert.

Eine lange Trennung gab es nicht. Beide wohnten zu Klagsbeginn noch an der gleichen Adresse.

Ich vermute, dass das vom Magistratischen Bezirksamt ausgestellte Zeugnis die Befreiung von den Stempel- und Gerichtsgebühren bewirkte.
Es gibt auch eine Kostenaufstellung im Gerichtsakt. Scheinbar sind das die Rechtsanwaltskosten der klagenden Partei, die durch einen Anwalt vertreten war (leider kann ich nicht alle Eintragungen der Kostenaufstellung lesen ).
Im Urteil steht dann auch, dass die Kosten von der beklagten Partei, also von Serafine (die auch so ein Zeugnis hatte) zu bezahlen sind. Die Kosten lt. Urteil entsprechen den Gesamtkosten in der Kostenaufstellung.
Einen Hinweis, dass auch diese Kosten (vom Staat?) übernommen werden finde ich nicht im Urlteil.
Das würde dafür sprechen, dass es durch dieses Zeugnis nur eine Befreiung von den Stempel- und Gerichtsgebühren gab. Auf einigen Dokumenten ist das auch mittels Stempel vermerkt.

Hier die Scheidungsgründe aus seiner Sicht:

Aus der Scheidungsklage:
Ich habe die Bekl. ungefähr 1 Jahr vor der Eheschliessung kennen gelernt. Sie hatte bereits 2 a.e. Kinder, die sie in die Ehe mitbrachte, obwohl sie vorher sagte, die Kinder seien versorgt und gingen mich nichts an. Wegen der Kinder kam es oft zu Zwistigkeiten. Ich konnte nicht soviel verdienen, als sie für die beiden Kinder brauchte- zuerst war der Sohn, dann die Tochter von ihr in unserer Verpflegung. Während des Krieges, war ich eingerückt und kam erst im Jahr 1919 am 19. V. aus der Kriegsgefangenschaft nach Hause. In meiner Abwesenheit nahm die Bekl. ihre Tochter zu sich. Diese wirtschaftete mit ihrem ???? in meiner Wohnung, eignete sich s. der Bekl. die von mir ???? Wohnungseinrichtungsstücke an und erklärte, dass ??? bezw. ihr von der bekl. geschenkt wurde.
Leider ist der Akt scheinbar bei einem Brand (wahrscheinlich beim Justizpalastbrand 1927) beschädigt worden, so dass ich nicht alles lesen kann. Diese Stellen (Wortteile am Rand des Papiers) habe ich mit "????" im Text gekennzeichnet.

Aus dem Antrag auf Bewilligung des Armenrechts zur Prozessführung (leider kein Datum ersichtlich):
Die Bekl. ist sehr unwirtschaftlich, kommt mit dem Gehalt nicht aus, befolgt meine Anordnungen in keiner Weise. Sie kränkt mich wiederholt in gröblicher Weise mit Ausdrücken wie „Hund, Schuft“. Sie warf mir vor, sie habe mir Geld geben müssen, um meine „Menscher“ auszahlen zu können, obwohl ich nie ein Verhältnis während oder vor der Ehe gehabt habe.
Die Bekl. ist sehr vergnügungssüchtig, geht sehr häufig ins Kino und macht mir zum Vorwurf, dass ich solche Vergnügungen nicht bestreiten kann. Unser eheliches Kind vernachlässigt sie gänzlich in der Erziehung und macht es mir abspenstig.
Von ihr gibt es dazu nur einen Vermerk von der mündlichen Verhandlung:
Klageanspruch wird bestritten
Und vom Richter den Auftrag binnen 4 Wochen eine Klagbeantwortung zu übermitteln. Diese wurde aber lt. Akt nicht eingebracht.

Zur Abrundung des Bildes:
Er war Geschäftsdiener.
Sie war Zeitungsausträgerin (davor Stubenmädchen in Wien und Magd in Kärnten)

Hier nun zu meinen Fragen:
1. Was bewirkte das Zeugnis zu Erlangung des Armenrechtes? Wurden damit auch Rechtsanwaltskosten (vom Staat) übernommen oder war man nur von den Stempel- und Gerichtsgebühren befreit (wie von mir vermutet)?
2. Wie ist so eine Scheidung zu bewerten? Serafine hat bei der mündlichen Verhandlung den Klageanspruch bestritten, jedoch hat sie die vom Gericht geforderte Klagebeantwortung nicht eingebracht. Dies führte offensichtlich zum Versäumnisurteil. Was kann daraus abgeleitet werden? Ist das ein Schuldeingeständnis oder kann es einfach am fehlenden Geld gelegen haben?
3. Ich gehe mal davon aus, dass es eine einvernehmliche Scheidung damals (1920) nicht gab. Somit musste jemand die Schuld auf sich nehmen, wenn das Paar sich scheiden lassen wollte. Stimmt das?
4. Gab es Nachteile, wenn man Schuld an der Scheidung war?

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß
Thomas



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