Kontakt-bzw.Besuchspflicht?

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Michelangelo007
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Kontakt-bzw.Besuchspflicht?

Beitrag von Michelangelo007 » 07.05.2016, 14:29

Hallo!
Folgende Fragen sind bei mir aufgetaucht:vor dem Bezirksgericht wurde bei der Scheidung ein Vergleich gültig, indem ich eine Kinderbetreuung bezahlen muß, wenn ich meinen Sohn nicht abholen kann.Jetzt wird dieser Punkt als Druckmittel benutzt wenn ich mal am Woende arbeiten muß.
Kann eine Klage auf Kostenersatz bei nichtabholen Erfolg haben?
Ich habe weiters einen Alimentationsherabsetzungsantrag gestellt..derzeit bezahle ich 300,-.
Durch meine Notstandshilfe und eine weitere Alimentationsverpflichtung ergibt sich nach Prozenten ein Betrag von 200,-.
Das Jugendamt möchte nun die 300,- einklagen.
Wie stehen die Aussichten und sollte ich bis zur Urteilsfindung besser 300,- überweisen?
MfG



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