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Wohnungszuspruch?

Verfasst: 20.10.2015, 08:34
von AM7
Hallo,

bräuchte dringend mal Hilfe bzw. eine fachkundige Antwort.

Sie: verheiratet, 1 Kind (5). Will sich scheiden lassen und zu mir ziehen. Die (Eigentums)Wohnung gehört nur mir. Wenn es nicht funktioniert, wer muss dann gehen, wer muss (wen wie viel) zahlen und wem gehört dann die Wohnung???

Vielen Dank im Voraus :)

Verfasst: 23.10.2015, 21:51
von Manannan
Die Eigentumswohnung gehört weiter Ihnen. Wenn "sie" keine Miete zahlt und nur anteilige Betriebskosten, dann können Sie "sie" jederzeit an die frische Luft setzen. Zahlt "sie" Miete, dann gilt das als Mietvertrag und es gelten somit die mietrechtlichen Spielregeln. Im letzteren Fall würde ich zu einem schriftlicher Mietvertrag raten.