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Scheidungsvergleich Unterhalt Kinder

Verfasst: 17.07.2015, 11:09
von g.juergen
Geschätzte jusline Gemeinde,

ich habe eine Frage bezüglich dem Unterhalt von Kindern.

Wenn in einem Scheidungsvergleich eine fix vereinbarte Summe für den Unterhalt definiert ist. Ist diese Vereinbarung dann wirklich fix bis zum Ende der Unterhaltsverpflichtung, oder steigt dieser dann im Kindesalter prozentuell wie z.B. beim Regelbedarf (Steigerungen Kind bis 6 Jahre, zwichen 6 und 10 Jahre,...)?

lg

Unterhaltsvereinbarung

Verfasst: 23.07.2015, 14:33
von Eigenbau
Der fix vereinbarte Unterhalt kann vom Obsorgeberechtigten durch ANTRAG AUF ERHÖHUNG angepasst werden.

Verfasst: 27.07.2015, 09:29
von Hubert Neubauer
Auch durch geänderte Einkommensverhältnisse kann der Unterhalt angepasst werden (nach oben und nach unten).

Verfasst: 27.07.2015, 15:12
von g.juergen
Ok, Danke für die Antworten.

Somit bleibt der vereinbarte Unterhalt bis zum Ende der Unterhaltspflicht gleich, außer es gibt Bedarf für eine Anpassung wegen geänderter Lebensumstände (Einkommen, erhöhter Betreuungsbedarf, etc.)

bg

Verfasst: 06.08.2015, 11:52
von Hubert Neubauer
Ja genau so ist es. Zum Unterhalt könnte noch Sonderbedarf hinzukommen.