Scheidungsvergleich Unterhalt Kinder

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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g.juergen
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Scheidungsvergleich Unterhalt Kinder

Beitrag von g.juergen » 17.07.2015, 11:09

Geschätzte jusline Gemeinde,

ich habe eine Frage bezüglich dem Unterhalt von Kindern.

Wenn in einem Scheidungsvergleich eine fix vereinbarte Summe für den Unterhalt definiert ist. Ist diese Vereinbarung dann wirklich fix bis zum Ende der Unterhaltsverpflichtung, oder steigt dieser dann im Kindesalter prozentuell wie z.B. beim Regelbedarf (Steigerungen Kind bis 6 Jahre, zwichen 6 und 10 Jahre,...)?

lg



Eigenbau
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Unterhaltsvereinbarung

Beitrag von Eigenbau » 23.07.2015, 14:33

Der fix vereinbarte Unterhalt kann vom Obsorgeberechtigten durch ANTRAG AUF ERHÖHUNG angepasst werden.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 27.07.2015, 09:29

Auch durch geänderte Einkommensverhältnisse kann der Unterhalt angepasst werden (nach oben und nach unten).

g.juergen
Beiträge: 13
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Beitrag von g.juergen » 27.07.2015, 15:12

Ok, Danke für die Antworten.

Somit bleibt der vereinbarte Unterhalt bis zum Ende der Unterhaltspflicht gleich, außer es gibt Bedarf für eine Anpassung wegen geänderter Lebensumstände (Einkommen, erhöhter Betreuungsbedarf, etc.)

bg

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 06.08.2015, 11:52

Ja genau so ist es. Zum Unterhalt könnte noch Sonderbedarf hinzukommen.

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