Seite 1 von 1

Obsorge - bisher einzigartiger Fall

Verfasst: 04.06.2015, 02:01
von JohnDave2
Hallo liebe Foristen und Rechtskundige/-interessierte

ohne in die Details des konkreten Obsorge- und Kontaktrechtsverfahrens gehen zu wollen interessiert uns eure (möglichst fachkundige) Meinung zu unserer Geschichte:


Zu unserem Verfahren wurde bereits ein Beschluss des OGH getroffen, rechtlich weil einer der beiden Antragssteller keine tatsächliche Parteistellung hatte (nicht Antragsberechtigt da nicht verwandt), inhaltlich jedoch auch zur Obsorge- und Kontaktrechtsfrage, welches Gründe für Entziehung der Obsorge bzw. eine Einräumung des Kontaktrechts ausdrücklich verneinte, wie auch alle Instanzen zuvor (es waren am gesamten Verfahren etwa 15 Richter involviert).

Unsere Familie wurde sowohl durch das Jugendamt kontrolliert als auch von der Familiengerichtshilfe psychologisch begutachtet. Sämtliche gerichtlich angeordneten Gutachten sprechen klar für unsere Erziehungsfähigkeit und für ein gut entwickeltes Kind - unser Sohn wird dieses Jahr eingeschult und kann bereits jetzt lesen, schreiben und auch einfache Rechnungen lösen. Ich erwähne dies als erstes, da es für viele Menschen ein wichtiger Faktor zu sein scheint (der Entwicklungsstand...), wichtiger ist uns jedoch, dass er behütet und sorgenfrei aufwachsen kann. Neben der heute omnipräsenten Elektronik (Handies, Tablet, Computer, usw. aber kein TV!) mit welcher er gut umgehen kann (wie wohl die Meisten Kids^^), unternehmen wir auch sehr viel mit ihm, Schwimmbad, Spielplatz, Tiergarten, was man eben als Familie so macht.
Wie auch immer, im Laufe des Verfahrens wurde unser Sohn an zumindest 13 Terminen (Dez 2010 - Jan 2015) von 8 sachkundigen Personen „begutachtet“, wir als Eltern an zumindest 23 Terminen von 10 Personen.

Nach dem Beschluss des OGH von Juni 2014 wurde allerdings am 24.12.2014 ein neuerlicher erstinstanzlicher Antrag auf Übertragung der Obsorge auf nur einen der oben erwähnten Antragssteller/in (den/die Antragsberechtigten) sowie Regelung des Kontaktrechts für beide o.g. Antragssteller gestellt. Eingebracht wurden neben den bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren bekannten Vorwürfen drei unserer Ansicht nach rechtswidrige Privatgutachten, 2 davon betitelt als Stellungnahmen, eines als „psychiatrisches Fachgutachten“ auf Basis von Hörensagen der Antragssteller, ohne uns je gesehen oder gesprochen zu haben.

Wider Erwarten wurde dieses jedoch nicht erstinstanzlich abgewiesen, sondern der Akt erneut der Familiengerichtshilfe übermittelt.

Uns stellt sich daher natürlich die Frage, wie weit ein solches Spiel -das bisher schon 4,5 Jahre andauert- auf Kosten des Rechtsstaates und auch auf unsere persönlichen Kosten (die in beiden Fällen nicht unbeachtlich sind) von den Antragsstellern getrieben werden kann und inwiefern weitere Begutachtungen und/oder Befragungen unseres Sohnes überhaupt noch dem Kindeswohl zuträglich sind? Kann man dem irgendwie Einhalt gebieten (abgesehen von umziehen bzw. auswandern)?

Da dieser Fall bisher einzigartig in der Judikatur zu sein scheint, konnte uns diese Frage weder die Mitarbeiter/innen der Familiengerichtshilfe, noch unser Anwalt, geschweige denn eine gerichtliche Rechtsberatung beantworten.

Wir sind für alle hilfreichen Ideen/Vorschläge/Ratschläge dankbar...

Da geht es sicher um eine Erbschaft

Verfasst: 04.06.2015, 16:15
von wexi1994
Dasselbe wäre mir auch fast geschehen, nur bei mir hat man nur das Jugendamt immer wieder geholt und dann endlich aufgegeben. Es ging damals auch um eine Erbschaft, es geht noch immer darum, aber jetzt um eine andere Erbschaft, Sie können noch Fragmente meiner Eingabe unter So etwas gibt es in Österreich nachlesen.
Zum Gericht sind meine Geschwister erst gegangen, als ich sie ersuchte, ein gestohlenes Testament herauszurücken, das eine aktuelle Erbschaft betrifft. Da wollen diese auch nicht, dass dieses Geld meine Tochter bekommt. Sie lügen und leider glaubt die Familie meines schon verstorbenen Vaters meinen Geschwister. Ob wir die Erbschaft je bekommen werden, hängt davon ab, was noch weiter geschieht. Vielleicht hat die vererbenen Grossmama vom Himmel her doch etwas mit diesen Leuten vor und meine Tochter bekommt das ihr zustehende Geld.
Ich hoffe, dass Sie mehr Glück haben.