Kontaktaufnahmerecht ändern?

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nikobarthl
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Kontaktaufnahmerecht ändern?

Beitrag von nikobarthl » 16.03.2015, 18:50

Hallo!

Ich habe einige Bausstellen aufzuarbeiten daher mehrere Beiträge, ich freue mich auf eure kompetenten Antworten.

In diesem Threat geht es darum, dass wir in unserer Scheidungsvereinbarung fixiert haben, dass ich Kontaktaufnahme für das Wochenende in jeder geraden Kalenderwoche habe. Da meine neue Lebenspartnerin auch geschieden ist und sich bei ihr das selbe wiederspiegelt haben wir die Kinder nie gemeinsam, da ihre Tochter genau an jedem geraden Kalenderwochenende bei ihrem Vater ist. Dieser ist aber nicht bereit seinen Rhythmus zu ändern, da seine Partnerin (mit Kind) es genau umgekehrt hat und sie jedes 2te Wochenende kindfrei haben wollen.

Meine Ex will diesen Zustand nicht ändern, weil sie mit der neuen Patchworksituation auf meiner Seite nicht einverstanden ist und sie in jeder Weise kompliziert ist.

Daher meiner Fragen in diesem Threat:

1. Kann ich eine Änderung des Kontaktaufnahmerechtes herbeiführen? Wenn ja wie?

2. Soweit mir bekannt ist habe ich das Recht aber nicht die Pflicht meine Kinder zu holen. Ich liebe meine Kinder, aber könnte ich das Argument, dann hole ich sie halt nicht für das Wochenende, als Druckmittel (sie will ja auch ein Kinderfreies Weekend) einsetzen oder ist das kontraproduktiv?

3. Wie sollte ich weiter vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!



BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 11.05.2015, 11:45

Hallo!

1. Verstehe ich ihre Einstellung nicht. "Kinderfreies Wochenende" klingt schrecklich. Haben Sie sich bei der Zeugung nicht überlegt, dass ein Kind kein Videospiel ist, dass man einfach mal weglegen kann wenns einen nicht freut ? mMn sollten weder Sie noch ihre Ex Frau ein "kinderfreies Wochenende" haben - Kinder sind nichts, dass man eben mal wegstellt.

2. Natürlich MÜSSEN Sie ihr Kind nicht holen. Allerdings kann die Mutter, sollten Sie die Kinder tatsächlich nicht holen bzw. ohne korrekte Absprachen kann das negative Auswirkungen auf Sie haben.

3. Sie können versuchen, mit ihrer Frau eine Vereinbarung zu treffen. "Druckmittel" die daraus bestehen ihre eigenen Kinder nicht abzuholen halte ich moralisch für verabscheuungswürdig - In so einem Fall würde ich Ihnen gar kein Besuchsrecht einräumen. Nur um mit ihrer neuen Frau alleine zu sein ihre Kinder abzulehnen , um damit ihrer Ex Frau eins auszuwischen - Das muss Ihnen ja selbst klar sein, dass das unverantwortlich ist. Ihre Kinder sollten Ihnen genug bedeuten, sie vorzuziehen - Bis Sie eine Lösung mit ihrer Ex Frau gefunden haben.

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