Schul- und Kindergartenwahl - gemeinsame Obsorge

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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nikobarthl
Beiträge: 6
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Schul- und Kindergartenwahl - gemeinsame Obsorge

Beitrag von nikobarthl » 16.03.2015, 18:33

Hallo!

Ich habe einige Bausstellen aufzuarbeiten daher mehrere Beiträge, ich freue mich auf eure kompetenten Antworten.

In diesem Threat geht es darum, dass ich über Verwandte erfahren habe, dass meine Ex-Frau unsere jüngere Tochter in einem Privatkindergarten, ohne mich zu fragen oder in Kenntnis zu setzen, angemeldet hat.

Wir haben gemeinsame Obsorge.

Zur Erläuterung, ich bezahle Alimente für meine Töchter (derzeit 4 und 11 Jahre alt).
In unserer Scheidungsvereinbarung habe ich mich auch ZUSÄTZLICH verpflichtet die Hälfte aller Schul- und Kindergartenkosten zu übernehmen.

Daher meiner Fragen in diesem Threat:

1. Darf meine Ex einen Kindergarten ihrer Wahl aussuchen ohne mich zu fragen oder in Kenntnis zu setzen?

2. Muss ich die Kosten für einen Privatkindergarten auch zu 50% tragen oder nur die Anfallenden Kosten für eine vergleichbare Städtische Einrichtung?

3. Ändert sich die Rechtslage wenn Sie ein Ganztagsbetreuung anstatt einer Vormittagsbetreuung wählt?

4. Wie sollte ich weiter vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!



BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 11.05.2015, 11:51

Inwiefern haben Sie sich verpflichtet, über die Alimente hinaus für Kosten aufzukommen? Wenn man sich für sowas verpflichtet, dann wohl nicht mündlich sondern schriftlich - Und da sollte klar aufgeschrieben sein, was das alles umfasst. Schulkosten sind ja auch von Essensgeld bis hunderte Tausend Euro Privatschule möglich.

Wenn Sie sich einfach nur verpflichtet haben, für ALLE Ausgaben 50% zu übernehmen, müssen Sie auch mit dem Privatkindergarten leben.

Wie sie weiter vorgehen sollten, weiß ich nicht. Ich würde sagen, Kindergartenrechnung bezahlen. Ansonsten den Vertrag durchlesen, mit dem Sie sich verpflichtet haben und nachsehen was sie nun müssen und was nicht.

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