Unterhaltszahlungen neu berechnen lassen - geht nicht?
Verfasst: 16.03.2015, 18:26
Hallo!
Ich habe einige Bausstellen aufzuarbeiten daher mehrere Beiträge, ich freue mich auf eure kompetenten Antworten.
In diesem Threat geht es darum, dass ich nach meiner Scheidung erfahren habe, das die Familienbeihilfe teilweise auf die Unterhaltszahlungen anzurechnen ist, wodurch sich diese Beträge entsprechend reduzieren sollten.
Bei unserer Berechnung durch den Anwalt wurde dieser http://www.scheidungen.at/rechner.html Rechner verwendet. Soweit mir bekannt berücksichtigt der aber die Familienbeihilfe nicht. Dieser http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php Rechner jedoch schon.
Als ich das erfahren habe bin ich zum zuständigen Bezirksgericht gegangen und wollte mich informieren lassen, bzw. einen Antrag einbringen. Der Bearbeiter hat mich aber in Kenntnis gesetzt, dass ich keinen Antrag einbringen kann, da sich keine wesentlichen Änderungen der Umstände meines Einkommens ergeben haben.
Zur Erläuterung, ich bezahle Alimente für meine Töchter (derzeit 4 und 11 Jahre alt).
Meine ältere Tochter bekommt aufgrund ihrer Zöliakie doppelte Familienbeihilfe.
In unserer Scheidungsvereinbarung habe ich mich auch ZUSÄTZLICH verpflichtet die Hälfte aller Schul- und Kindergartenkosten zu übernehmen.
Daher meiner Fragen in diesem Threat:
1. Ist das richtig dass ich keinen Antrag einbringen kann? Wenn ja ab wann haben sich die Umstände wesentlich geändert.
2. Sollte ich einen Antrag einbringen können und die Alimente sich geringer ergeben, kann man diese auch Rückfordern?
3. Wie sollte ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich habe einige Bausstellen aufzuarbeiten daher mehrere Beiträge, ich freue mich auf eure kompetenten Antworten.
In diesem Threat geht es darum, dass ich nach meiner Scheidung erfahren habe, das die Familienbeihilfe teilweise auf die Unterhaltszahlungen anzurechnen ist, wodurch sich diese Beträge entsprechend reduzieren sollten.
Bei unserer Berechnung durch den Anwalt wurde dieser http://www.scheidungen.at/rechner.html Rechner verwendet. Soweit mir bekannt berücksichtigt der aber die Familienbeihilfe nicht. Dieser http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php Rechner jedoch schon.
Als ich das erfahren habe bin ich zum zuständigen Bezirksgericht gegangen und wollte mich informieren lassen, bzw. einen Antrag einbringen. Der Bearbeiter hat mich aber in Kenntnis gesetzt, dass ich keinen Antrag einbringen kann, da sich keine wesentlichen Änderungen der Umstände meines Einkommens ergeben haben.
Zur Erläuterung, ich bezahle Alimente für meine Töchter (derzeit 4 und 11 Jahre alt).
Meine ältere Tochter bekommt aufgrund ihrer Zöliakie doppelte Familienbeihilfe.
In unserer Scheidungsvereinbarung habe ich mich auch ZUSÄTZLICH verpflichtet die Hälfte aller Schul- und Kindergartenkosten zu übernehmen.
Daher meiner Fragen in diesem Threat:
1. Ist das richtig dass ich keinen Antrag einbringen kann? Wenn ja ab wann haben sich die Umstände wesentlich geändert.
2. Sollte ich einen Antrag einbringen können und die Alimente sich geringer ergeben, kann man diese auch Rückfordern?
3. Wie sollte ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!