Hallo!
Ich habe einige Bausstellen aufzuarbeiten daher mehrere Beiträge, ich freue mich auf eure kompetenten Antworten.
In diesem Threat geht es darum, dass ich nach meiner Scheidung erfahren habe, das die Familienbeihilfe teilweise auf die Unterhaltszahlungen anzurechnen ist, wodurch sich diese Beträge entsprechend reduzieren sollten.
Bei unserer Berechnung durch den Anwalt wurde dieser http://www.scheidungen.at/rechner.html Rechner verwendet. Soweit mir bekannt berücksichtigt der aber die Familienbeihilfe nicht. Dieser http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php Rechner jedoch schon.
Als ich das erfahren habe bin ich zum zuständigen Bezirksgericht gegangen und wollte mich informieren lassen, bzw. einen Antrag einbringen. Der Bearbeiter hat mich aber in Kenntnis gesetzt, dass ich keinen Antrag einbringen kann, da sich keine wesentlichen Änderungen der Umstände meines Einkommens ergeben haben.
Zur Erläuterung, ich bezahle Alimente für meine Töchter (derzeit 4 und 11 Jahre alt).
Meine ältere Tochter bekommt aufgrund ihrer Zöliakie doppelte Familienbeihilfe.
In unserer Scheidungsvereinbarung habe ich mich auch ZUSÄTZLICH verpflichtet die Hälfte aller Schul- und Kindergartenkosten zu übernehmen.
Daher meiner Fragen in diesem Threat:
1. Ist das richtig dass ich keinen Antrag einbringen kann? Wenn ja ab wann haben sich die Umstände wesentlich geändert.
2. Sollte ich einen Antrag einbringen können und die Alimente sich geringer ergeben, kann man diese auch Rückfordern?
3. Wie sollte ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Unterhaltszahlungen neu berechnen lassen - geht nicht?
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- Beiträge: 6
- Registriert: 10.03.2015, 15:56
"Die Familienbeihilfe ist teilweise auf die Unterhaltszahlungen anzurechnen, wodurch sich diese Beträge entsprechend reduzieren können. Das Ausmaß dieser Anrechnung richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Höhe der Unterhaltsverpflichtungen und ist für jeden Fall gesondert zu ermitteln."
-https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 80556.html
Ob in Ihrem Fall eine Anrechnung möglich ist, ist fraglich. Dies muss dementsprechend das Bezirksgericht entscheiden. Wenn der Bearbeiter gesagt hat, dass kein Antrag einzubringen ist, ist dem so.
Rückfordern ist sowieso fraglich. Wem sollen Sie das Geld entziehen? Ihrer Ex Frau? Diese muss für ihre Kinder sorgen. Möchten Sie dieser wirklich finanzielle Schwierigkeiten machen?
Was sie unter Baustellen aufarbeiten verstehen ist ein Komplettabriss eines Gebäudekomplexes.
-https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 80556.html
Ob in Ihrem Fall eine Anrechnung möglich ist, ist fraglich. Dies muss dementsprechend das Bezirksgericht entscheiden. Wenn der Bearbeiter gesagt hat, dass kein Antrag einzubringen ist, ist dem so.
Rückfordern ist sowieso fraglich. Wem sollen Sie das Geld entziehen? Ihrer Ex Frau? Diese muss für ihre Kinder sorgen. Möchten Sie dieser wirklich finanzielle Schwierigkeiten machen?
Was sie unter Baustellen aufarbeiten verstehen ist ein Komplettabriss eines Gebäudekomplexes.
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