Scheidung nach 20 Jahren getrennt leben (???)

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Lutzinger
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Scheidung nach 20 Jahren getrennt leben (???)

Beitrag von Lutzinger » 05.03.2015, 18:07

Liebe Community,

ich würde gerne um eure Hilfe bitten!

Mein Mutter und mein Vater trennten sich vor gut 22 Jahren. Damals kam gerade mein jüngerer Bruder auf die Welt. Kurz darauf hat mein Vater meine Mutter verlassen, er hatte eine Affaire und zog mit jener Frau zusammen. Meine Mutter blieb damals mit drei Kindern alleine. Mein Vater wollte zuerst die Scheidung, nachdem er sich erkundigt hatte, zog er es aber vor nur getrennt zu leben, damit er für seine Kinder keinen Unterhalt zahlen muss, so wie ich annehme.

Meine Mutter akzeptierte jenes, mit der Hoffnung, dass er zurück kommen würde. Gut 22 Jahre später leben sie immer noch getrennt. Mein Vater zahlte ein wenig Geld für uns, den Großteil durch die Familienbeihilfe, welche auch er bekam. Nun ist mein Vater in Pension, mein Bruder 22, ich etwas älter. Mein Vater hat also quasi seine Schäfchen ins trockene gebracht. Meine Mutter ernährte uns meist durch das geerbte Geld von Verwandten und Bekannten, selber ging Sie keiner Arbeit nach.

Nun wollte ich fragen ob eine Scheidung noch sinn machen würde, für meine Mutter?

Hätte Sie Anspruch auf einen Teil der Pension meines Vaters? Weil jener wird knausrig mit dem Geld, weil er natürlich jetzt weniger Geld zu Verfügung hat..

Würde wirklich gerne eure Meinung dazu hören!

lg



Eigenbau
Beiträge: 72
Registriert: 22.07.2012, 16:55

Scheidung - Unterhalt - Familienbeihilfe

Beitrag von Eigenbau » 12.03.2015, 17:07

Gerne gebe ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage, aber zuerst möchte ich schon anführen, dass es mich doch sehr wundert, dass IHR Vater die Familienbeihilfe für die Kinder bezogen hat, obwohl er ausgezogen war.

Wohnten SIE also die Kinder bei IHM, wenn nicht, dann hat er zu unrecht Familienbeihilfe bezogen - SOFORT - zurückfordern.

Ob eine Scheidung Sinn macht oder nicht - Ihre Mutter wäre nach einem Tod des Vaters berechtigt eine Witwenpension zu beantragen.

Ich an Ihrer Stelle würde an einem Amtstag zu Gericht gehen und die Vermögensverhältnisse IHRER Mutter bekannt geben und danach einen Unterhaltsanspruch stellen - kein Anwaltszwang -.

Gleiches gilt für die Kinder also auch SIE sind unterhaltsberechtigt - sozusagen bis zur Selbsternährungsfähigkeit - auch kein Anwaltszwang -.

Anträge sind rückwirkend bis zu 3 Jahren möglich.

Familienbeihilfe kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bezogen werden. In Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr. Ab der Volljährigkeit ist die Gewährung von Familienbeihilfe jedoch im Allgemeinen an das Vorliegen einer Berufsausbildung gebunden.

Bitte unbedingt auf das Finanzamt gehen, eventuell beantragen und melden, dass ihr Vater Familienbeihilfe bezogen hat, obwohl die Kinder nicht bei IHM wohnten und diese Beihilfe also unberechtigt bezogen hat.

Sollten Sie noch fragen haben, bitte melden.

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