Mein Ex weigert sich die Kinder zu mehmen! *hilfe*

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Susi1977
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Registriert: 29.11.2014, 19:52

Mein Ex weigert sich die Kinder zu mehmen! *hilfe*

Beitrag von Susi1977 » 29.11.2014, 20:07

Hallo!

Ich habe mit meinem früheren Mann 2 Kinder (3 und 6 Jahre - beide von ihm). Wir haben getrennte Haushalte und er muss für die beiden Kinder Alimente zahlen, da sie bei mir wohnen, aber wir haben trotzdem ein gemeinsame Obsorge. Ich selbst habe auf den Unterhalt verzichtet, da ich nicht mehr Lust hatte noch länger zu streiten.

Es ist schriftlich gerichtlich ausgemacht, dass er jedes 2. Wochenende und 2 mal unter der Woche die Kinder nimmt.

Jetzt hat er eine Reise nach Thailand für 3 Wochen (Jänner 2015) gebucht. – Somit kann er der Vereinbarung nicht nachkommen. – Als Gegenleistung wollte ich auch 2 Wochen nach Thailand zu einem früheren Zeitpunkt fliegen. Jedoch weigert er sich in der Zeit die Kinder zu nehmen. - Er schikaniert mich überall, gönnt mir keinen Urlaub und meint, die Kinder wohnen bei mir und ich solle mich um sie kümmern. :evil:

Kann ich ihn dazu verpflichten für die 2 Wochen auf die Kinder aufzupassen?

Grüße
Susi



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 01.12.2014, 06:58

Nein

Eigenbau
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Registriert: 22.07.2012, 16:55

Besuchsrecht Kinder

Beitrag von Eigenbau » 28.12.2014, 17:53

Nachdem die beiden Mj. Kinder in Ihrem Haushalt wohnen, ist der KV nicht verpflichtet die Kinder außerhalb des Besuchsrechtes zu sich zu nehmen.

Dies hat weder etwas mit vergönnen eines Urlaubes, noch mit etwas anderem zu tun.

Ob der KV bei welchem die Kinder nicht wohnen für 3 Wochen auf Urlaub fährt hat mit dieser Sache auch überhaupt nichts zu tun.

Derjenige Elternteil bei welchem die Kinder sind, hat die Verpflichtung sich um das Wohl der Kinder zu kümmern.

Wenn der KV am Wochenende die Kinder bei sich hat, kann dieser auch nicht ohne sich um eine geeignete Aufsichtsperson zu kümmern, z.B. mit Freunden ausgehen.

Wenn ihr Ex-Gatte für 3 Wochen, bei welchem die Kinder nicht wohnen, nach Thailand oder sonst wo hinfährt, hat damit auch nichts zu tun.

Ihr Ex-Gatte hat Sie davon auch in Kenntnis gesetzt, dass er das Besuchsrecht für diese Zeit nicht in Anspruch nehmen kann.

Sie können Ihrem Ex-Gatten nicht verpflichten für 2 Wochen auf die Kinder aufzupassen.

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