Familienbeihilfe
Verfasst: 29.09.2014, 22:21
Hallo
ich habe eine sehr spezielle Frage....ich bin Deutsche und lebe im 4. Jahr in Österreich und arbeite auch hier.
Aufgrund einer Dyskalkulie meines 14 jährigen Kindes habe ich entschieden das mein großes Kind in Deutschland weiterhin zur Schule geht um diese dort zu beenden, ebenfalls läuft seit 1 Jahr endlich die dazugehörige Therapie. Mein großes und mein Kleines Kind wollte ich nicht trennen, denn die beiden gehören zusammen. Mein kleines Kind hat ebenfalls in diesem Jahr begonnen zur Schule zu gehen. Meine Kinder leben bei den Großeltern und ich bin natürlich beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, ich zahle zwar bisher nur 20,00 Euro aber ich zahle. Einen Aufwand für Kost und Logie brauchte ich bisher nicht zahlen.
Gemeldet sind beide Kinder bei den Großeltern
Kindergeld erhalte ich aus Deutschland nicht da ich nicht mehr dort lebe und die Zahlungen wurden eingestellt.
Jetzt habe ich mich durch Zufall mit der Frage beschäftigt ob ich Anspruch auf Familienbeihilfe habe, und ich laß auf einer Seite einer Anwaltskanzlei folgendes, im Zitat:
Schulbesuch im Ausland
Bei einem Schulbesuch in einem Land innerhalb der Europäischen Union besteht weiter Anspruch auf Familienbeihilfe.
Zitat ende:
Habe ich Anspruch darauf? Mh
ich habe eine sehr spezielle Frage....ich bin Deutsche und lebe im 4. Jahr in Österreich und arbeite auch hier.
Aufgrund einer Dyskalkulie meines 14 jährigen Kindes habe ich entschieden das mein großes Kind in Deutschland weiterhin zur Schule geht um diese dort zu beenden, ebenfalls läuft seit 1 Jahr endlich die dazugehörige Therapie. Mein großes und mein Kleines Kind wollte ich nicht trennen, denn die beiden gehören zusammen. Mein kleines Kind hat ebenfalls in diesem Jahr begonnen zur Schule zu gehen. Meine Kinder leben bei den Großeltern und ich bin natürlich beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, ich zahle zwar bisher nur 20,00 Euro aber ich zahle. Einen Aufwand für Kost und Logie brauchte ich bisher nicht zahlen.
Gemeldet sind beide Kinder bei den Großeltern
Kindergeld erhalte ich aus Deutschland nicht da ich nicht mehr dort lebe und die Zahlungen wurden eingestellt.
Jetzt habe ich mich durch Zufall mit der Frage beschäftigt ob ich Anspruch auf Familienbeihilfe habe, und ich laß auf einer Seite einer Anwaltskanzlei folgendes, im Zitat:
Schulbesuch im Ausland
Bei einem Schulbesuch in einem Land innerhalb der Europäischen Union besteht weiter Anspruch auf Familienbeihilfe.
Zitat ende:
Habe ich Anspruch darauf? Mh