Familienbeihilfe

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Grit24
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Familienbeihilfe

Beitrag von Grit24 » 29.09.2014, 22:21

Hallo

ich habe eine sehr spezielle Frage....ich bin Deutsche und lebe im 4. Jahr in Österreich und arbeite auch hier.

Aufgrund einer Dyskalkulie meines 14 jährigen Kindes habe ich entschieden das mein großes Kind in Deutschland weiterhin zur Schule geht um diese dort zu beenden, ebenfalls läuft seit 1 Jahr endlich die dazugehörige Therapie. Mein großes und mein Kleines Kind wollte ich nicht trennen, denn die beiden gehören zusammen. Mein kleines Kind hat ebenfalls in diesem Jahr begonnen zur Schule zu gehen. Meine Kinder leben bei den Großeltern und ich bin natürlich beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, ich zahle zwar bisher nur 20,00 Euro aber ich zahle. Einen Aufwand für Kost und Logie brauchte ich bisher nicht zahlen.

Gemeldet sind beide Kinder bei den Großeltern

Kindergeld erhalte ich aus Deutschland nicht da ich nicht mehr dort lebe und die Zahlungen wurden eingestellt.

Jetzt habe ich mich durch Zufall mit der Frage beschäftigt ob ich Anspruch auf Familienbeihilfe habe, und ich laß auf einer Seite einer Anwaltskanzlei folgendes, im Zitat:

Schulbesuch im Ausland

Bei einem Schulbesuch in einem Land innerhalb der Europäischen Union besteht weiter Anspruch auf Familienbeihilfe.

Zitat ende:

Habe ich Anspruch darauf? Mh



Cortoran
Beiträge: 1
Registriert: 03.09.2010, 16:43

Familienbeihilfe

Beitrag von Cortoran » 02.10.2014, 03:28

Anspruch auf Familienbeihilfe hat jeder EU Bürger, der seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat und mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt wohnt. Der von Ihnen angesprochene Schulaufenthalt im Ausland bezieht sich auf Studenten.

MarkWade
Beiträge: 1
Registriert: 14.07.2020, 08:03

Re: Familienbeihilfe

Beitrag von MarkWade » 14.07.2020, 08:20

Den EU-Ländern steht es frei, ihre eigenen Regeln für den Anspruch auf Leistungen und Dienstleistungen festzulegen. Alle Länder bieten einige Familienleistungen an, aber die Beträge und Bedingungen unterscheiden sich stark. In einigen Ländern erhalten Sie regelmäßige Zahlungen, während in anderen Ländern Ihre familiäre Situation eher zu Steuervorteilen als zu Zahlungen führen kann.

Informieren Sie sich über das Sozialversicherungssystem in Ihrem Gastland, um potenziell schwerwiegende Missverständnisse zu vermeiden https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=858&langId=en haben könnten.
https://www.essay-have.com

asherxo
Beiträge: 2
Registriert: 24.08.2020, 05:39

Re: Familienbeihilfe

Beitrag von asherxo » 24.08.2020, 10:43

Grit24 hat geschrieben:
29.09.2014, 22:21
Hallo

ich habe eine sehr spezielle Frage....ich bin Deutsche und lebe im 4. Jahr in Österreich und arbeite auch hier.

Aufgrund einer Dyskalkulie meines 14 jährigen Kindes habe ich entschieden das mein großes Kind in Deutschland weiterhin zur Schule geht um diese dort zu beenden, ebenfalls läuft seit 1 Jahr endlich die dazugehörige Therapie. Mein großes und mein Kleines Kind wollte ich nicht trennen, denn die beiden gehören zusammen. Mein kleines Kind hat ebenfalls in diesem Jahr begonnen zur Schule zu gehen. Meine Kinder leben bei den Großeltern und ich bin natürlich beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, ich zahle zwar bisher nur 20,00 Euro aber ich zahle. Einen Aufwand für Kost und Logie brauchte ich bisher nicht zahlen.

Gemeldet sind beide Kinder bei den Großeltern

Kindergeld erhalte ich aus Deutschland nicht da ich nicht mehr dort lebe und die Zahlungen wurden eingestellt.

Jetzt habe ich mich durch Zufall mit der Frage beschäftigt ob ich Anspruch auf Familienbeihilfe habe, und ich laß auf einer Seite einer Anwaltskanzlei folgendes, im Zitat:

Schulbesuch im Ausland

Bei einem Schulbesuch in einem Land innerhalb der Europäischen Union besteht weiter Anspruch auf Familienbeihilfe.

Zitat ende:

Habe ich Anspruch darauf? Mh
Hat jemand diese Einstellung?

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