Wie kann man sich gegen Schikane wehren?

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Yvonne Baier
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Wie kann man sich gegen Schikane wehren?

Beitrag von Yvonne Baier » 19.09.2014, 23:04

Hallo, meinem Freund wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen, zwei Gutachter haben unabhängig von einander ausgesagt, dass die Mutter der Kinder auf keinen Fall in der Lage ist sich um die Beiden (3 und 5 J) zu kümmern. Jetzt werden von Seiten ihrer Anwältin immer weiter Anträge eingereicht um zu verhindern, dass das Urteil rechtskräftig wird, obwohl Aussichtslosigkeit vorliegt, da ihre Mandantin psychisch Krank ist.

Wie kann er sich da wehren? Das Problem an der Sache ist, dass auf Ihnen ständig weiter Kosten zukommen, während sie als Arm gilt und alles "frei" hat.

Jetzt soll er wieder 600€ ans Gericht überweisen für noch ein Gutachten und seine Anwältin stellt auch fleißig eine Rechnung nach der anderen aus; und sag ihm nur immer wieder er soll sich ruhig verhalten... Das kann es doch irgendwie nicht sein?!

Für ein paar rechtliche Infos, wäre ich sehr dankbar.

GLG
Yvonne

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Manannan
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Beitrag von Manannan » 21.09.2014, 15:22

Es handelt sich um ein anhängiges Verfahren und Ihr Freund wird anwaltlich vertreten. Wie Sie bzw wie er sich dagegen wehren kann, müsste Sie mit der Rechtsvertretung Ihres Freundes klären. Dass Anwälte Honorarnoten für erbrachte Dienstleistungen erstellen, liegt in der Natur der Sache.
Sollte die Gegenseite mit der Klage nicht durchdringen, dann hat sie auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.09.2014, 18:32

Bei Obsorgestreitigkeiten hat jede Seite ihre Kosten selbst zu tragen.

Yvonne Baier
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Beitrag von Yvonne Baier » 21.09.2014, 18:49

Das die Honorarnote der Anwältin für Ihre Arbeit kommt, ist eh klar. Ich habe nur das Gefühl, es gefällt Ihr ihren Mandanten "auszupressen". Denn meiner Meinung nach, hätte das Ganze ein Ende finden können.

Und ja!! Jede Seite muss Ihren Anteil zahlen, ist bei Obsorge erfahren Standard. Und genau das ist das ärgerliche, denn müsste die Kindesmutter auch nur einen Cent aus Ihrer Tasche zahlen, würde sie sofort aufhören vor Gericht zu gehen.

Eigenbau
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Beitrag von Eigenbau » 22.09.2014, 11:07

Sie schreiben, dass es bereits ein Urteil gibt - sie meinen sicherlich einen Beschluss - und gegen diesen Beschluss gibt es natürlich ein Rechtsmittel und es ist legitim dagegen Rekurs einzulegen.

In diesem Fall entscheidet das jeweilige Landesgericht als nächste Instanz - wenn dieses den Rekurs ablehnt so gilt der Erstinstanzliche Beschluss.

Es kann jedoch auch aufgehoben bzw. abgeändert werden.

Aufgehoben zurück an das Erstgericht meistens mit dem Auftrag weiterer Erhebungen, etwa neuer psychologischer Gutachten, Zeugeneinvernahmen usw.

Sollte jedoch der Rekurs abgelehnt werden, so gibt es nur noch den Außerordentlichen Rekurs als letzter Entscheidungsträger.

Danach gibt es keinerlei Einspruchsmöglichkeit mehr.

Wie richtig von Herrn Neubauer angegeben hat jede Seite seine Kosten (sprich Anwalt) selbst zu tragen - Außerstreitverfahren.

Wenn neue Gutachten für notwendig erachtet werden so bezahlt jeder die Hälfte.

Es muss aber schon darauf hingewiesen werden, dass kein Anwaltszwang besteht.

Ihr Freund könnte selbst als Eigenvertretung handeln, wären somit keine Kosten außer Gutachten.

Sie geben an, dass die Ex-Gattin psychisch Krank ist - gibt es dazu ein Gutachten ???

Kann mir dies nicht vorstellen, denn sonst würde kein Richter zusätzliche Gutachten einholen.

Sie schreiben auch, Gutachter haben ausgesagt - normalerweise ergehen diese Gutachten in schriftlicher Form.

Handelt es sich etwa um Privatgutachten oder sind diese Gutachter vom Gericht beauftragt worden?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.09.2014, 16:46

Richtig, Außerstreitverfahren.
Danke für den Hinweis!

Yvonne Baier
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Beitrag von Yvonne Baier » 23.09.2014, 12:28

Das neue Gutachten, wurde vom Gericht angeordnet, d.h vom Gericht kam der Brief dass er wieder 600€ für Gutachten überweisen soll. Da es nun bereits zwei Gutachten gibt, verstehen wir nicht warum jetzt noch ein drittes.

Und ja natürlich gibt es auch Gutachten über die Erkrankung der Mutter. Die jüngere der beiden Töchter wurde sogar in der Psychiatrie zur Welt gebracht und am nächsten Tag dem Vater übergeben. Im Prinzip ist er schon immer Alleinerziehend gewesen.

Was mir halt unbegreiflich ist, ist das die Anträge der Mutter bzw. Von deren Anwältin immernoch angenommen werden. Die beiden lassen ja nichts unversucht dem Vater zu schaden, sei es finanziell, noch beruflich oder privat. Das ganze wird angeheizt von ihrendeiner Frauenrechtgruppe die meint die Kinder gehören zur Mutter. Im letzten Verfahren wurde sogar dem Richter unterstellt, er sei nur auf Seiten des Vaters weil er selbst ein Mann sei.

Ich weiß sehr verworren das ganze :) aber es nervt einfach unendlich, dass sie nicht einfach Ruhe gibt. :(

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